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Jahr 1439. die Hertzogen von Sachsen / der Landgraff in Thüringen / vnnd der Landgraff von Hessen / vor Hested gezogen seyen / die Statt gewonnen / auch Halberstatt / Quedlinburg / vnnd Aschersleben / vor drey vnd dreyssig tausend Gulden / geschätzt haben. Welches dann / sonders zweiffels / dieses Heckstedt seyn wird.


Heldrungen.

Ein vornehmes Schloß / an einem Wässerlein / so nahend daselbst in die Vnstrut kommet. Es gehört darzu eine gantze Herrschafft / welche an die Herrschafft Vockstet / die Herrschafft Wihe / das Ampt Sachsenburg / vnnd die Graffschafft Beichlingen / stosset / vnnd / von den Graven zu Manßfeld / bey Chur-Sachsen in Sequestration ist; vnd dahero der Zeit vnder die Churfürstliche Güter in Thüringen gerechnet wird. Ist ein vestes Hauß / vnd Paß / wegen deß besagten Flusses Vnstrut; davon sich die Graven von Manßfeld schreiben; auß denen Graf Ernst / Albrechts Sohn / ein Vatter 22. Kinder / der Anno 1532. gestorben / allhie Hoff gehalten hat. Was dieser Ort / vor Zeiten / außgestanden; davon mag man die Thüringischen Chronicken lesen; darunder ein geschriebene sagt / daß Anno 1417. das Schloß / von Friderico, Landgraven zu Döringen / vnd Marggraven zu Meissen / erobert / vnd der Herr von Heldrungen / von einem Köler / auff dem Hartz / erschlagen worden seye: Iohannes Bange aber meldet pag. 154. b. also: Anno 1411. zogen die Marggraven auß Meissen / für Heldrungen / wider Friederichen von Heldrungen / ihren Feind / eroberten dz Hauß / vnd Schloß / vnd die Statt Weyhe / sampt der gantzen Herrschafft Heldrungen / vnd belehneten Graff Heinrichen von Hohnstein / den man von Kelbra nante / damit erblich / zu Erstattung seines erlittenen Schadens: der von Heldrungen ward hernach Anno 1414. von den Bawren / mit einem Schweinspieß / erstochen. Vnd dieses sagt Bange. Anno 1632. ward Heldrungen von den Keyserischen Pappenheimischen eingenommen. Anno 1639. vmb den 18. Julii / belagerten die Schwedischen / vnder dem Königsmarck / dieses Schloß / darinnen Chur-Sächsische lagen / wiewol vergebens; aber Anno 40. den 7. Decembris / eroberten sie es mit Gewalt / ohnangesehen es 2. Gräben / vnd einen Wall / hatte. Anno 41. zu Eingang deß Novembris / ward der Schwedisch Erfurtische Hauptman allhie / so sich mit 50. Pferdten auß der Vestung begeben / von den Hatzfeldischen / ein Meyl von Erfurt / angetroffen / der Seinigen 30. sampt dem Lieutenant / erlegt / er aber mit 20. Pferden gefangen; daher dann Herr General von Hatzfeld dieses Heldrungen desto leichter einnehmen / vnd die darin gelegene vnderstellen können. Anno 1645. den 3. 13. Hornung / ist dieses veste Schloß / mit beding / an die Hessischen / denen die Schwedischen geholffen / vbergangen. Vnd ist darauff die Befestigung dieses Platzes nider zureissen / vnnd die gemachte Gräben außzufüllen / von den Schwedischen / die Anordnung gemacht worden. Ob es aber geschehen / ward nicht geschrieben. Sonsten stehet in dem Tom. 5. Theatri Europaei, fol. 659. daß die Gräben dieses Schloß Heldrungen Picquen tieff / 12. Ruten breyt / gewesen; vnnd vnden am Wall ein lebendige Hecken; Item / einen hohen gähen Wall / stumpffe Pfäle / vnd abermahls eine Hecken darüber vnder der Brustwehr / gehabt habe; inwendig mit Pallisaden / vnd 2. Abschnitten in den Posten versehen gewesen; vnd nur eine Pforten gehabt; vnd habe der Hessische Kriegs-Werckmeister diesen Ort so vest / als Ziegenhain gehalten; daher auch der Hessische General / Herr Johann Geyse / so viel Zeit darvor / wider den Gebiettiger darin / Herren Wolffen von Creutz / zubringen müssen.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 195. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_195.jpg&oldid=- (Version vom 14.9.2022)