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daß im Jahr tausendt / der erste Polnische König Boleslaus Chabri, Bautzen erobert / Keyser Heinrich der Ander aber (wiewol mit Lebensgefahr / davon auch Brunnerus lib. 9. part. 2. Annal. Boicor. p. 653. zu lesen) wider einbekommen / vnd dem Reich Zinßbar gemacht habe; folgents seye sie / sampt den Wenden / vom Reich abgefallen / die Keyser Heinrich der Vierte / mit Hülff der Sachsen / vnnd deß Hertzogs / hernach Königs / Uratislai in Böheimb / bezwungen / vnnd dem Böhme solche Statt / sampt der Laußnitz; hergegen Er / der Böhmisch König / Bautzen mit der benachbarten Landschafft / so zwischen Dreßden gelegen / vmbs Jahr 1080. seiner Tochter Judith / deß Graven Viperti zu Groitz Gemahlin / zum Heurahtgut geben; vnd hab / von solcher Zeit an / derselbe Graf / der Statt Bautzen / oder Budissin Wappen / nemblich die gelbe Mawer / mit den Zinnen / in einem Himmelblawen Schilde / geführet. Vnd sey besagte Judith im Jahr 1091. zu Bautzen gestorben / vnd zu Pegau in Meissen / in S. Jacobs-Kirchen / so sie gestifftet hatte / begraben worden. Vnd als deß Viperti Sohn gleiches Nahmens / ohne Kinder verschieden / so seye Bautzen / mit der benachbarten Landschafft / nach deme solche durch fast vnzahlbare Vnfäll / vnnd Vnglück / verwüstet / vnd geschwächt worden / wider an Böheim kommen. Der Domb / oder die Haupt- vnd Stiffts-Kirchen / seye / wie man darfür halte / von den Meißnern gestifftet worden / weilen der Probst derselben auß der Zahl der Meißnischen Dombherren erwöhlet werde / vnd das Budissinisch Capitel / vnd desselben Einkommen / der Meißnischen Kirchen vnderworffen seye; Die Pfarrkirch aber zu Bautzen seye vom Brunone dem Bischoff zu Meissen / An. 1213 (al. 1219.) entweder erbawet / oder wider ernewert worden; Vnd haben vor diesem / in besagter Hauptkirchen / vnnd vielleicht noch / beydes die Römisch-Catholischen / vnd die Lutherischen / ihrer Religionen exercitium gehabt. Carolus Carafa schreibet in seinen Commentariis de Germania sacra restaurata, daß / vermög deß den 9. Hornung 1628. ergangenen Decrets / dem Administratori, Decano, Seniori, Scholastico, vnd andern Capitularibus, der Stifftskirchen zu Bautzen / die Güter / so eingezogen / vnd von solcher Stifftung durch Versatz / hinweg kommen / wider zu erlangen / zwölff tausendt Gülden / auß der Obern-Laußnitz einzunehmen / auß gnaden weren vberlassen worden. Ist auch ein feine Schul allhie / vor dem Krieg / benebenst dem Consistorio, gewesen. Vnnd wohnet allda der Landvogt / zu welcher Dignität Anno 1637. der Herr Churfürst zu Sachsen / als deme diese Statt / vnd Land / nunmehr erblich zustehet / Herren Dieterich Taube auff Franckthal / etc. befördert hat; an dessen statt / An. 1645. der von Callenberg kommen; wie oben im Eingang / vnnd Beschreibung Laußnitz / gesagt worden. Im vbrigen ist kein zweiffel / es werde / wegen der Regierung in dem alten Stande / in deme das Land von einem Praesidenten / vnd Landts-Hauptmann / oder Land-Vogt / regiert worden / vnnd die Herren / Praelaten / vnd Ritterschafft / so mit den 6. Haupt- vnd Confoederirten Stätten / Löbau / Bautzen (welche die Schreiben / so die 6. Stätte lauten / eröffnen mögen /) Görlitz / Sittau / oder Zittau / Lauben / vnd Camiz / oder Camentz / ein Corpus machten / ihre Stimmen besonders: Item ihr ordentlich Gericht hatten / darinnen die von Adel / vnd Abgeordnete auß den Stätten / sassen; vnd dahin die appellationes auß dem Lande giengen; von welchem Gerichte aber / man an den König in Böheimb appelliren kunte / (ausser der jetztgedachten Appellation) verblieben seyn. Es war vnter dem besagten Praesidenten / vnd Ordinari Gericht / auch der Hauptmann im Görlitzischen Gebiethe / wegen der Ehre deß Hertzogthumbs / so solchem vom Keyser Carolo IV. ist zugeeygnet worden. So war auch da ein Advocatus der Königlichen Cammergefällen; darfür dann jetzt ausser zweiffel / ein Chur-Sächsischer seyn / vnnd die appellationes nach Dreßden gehen werden. Anno 1469. hat König Matthias auß Vngarn die Statt Bautzen begabt / das sie mit rohtem Wachs

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 27. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_057.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)