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Zwenitz. 3. der dritte Craiß ist der Leipzigische / darinn fünden sich die Graff- vnnd Herrschafften / Rochlitz / dabey Waldheim / vnd Geringswalde; Leißnig gehöret zum theil / wegen Döbeln / mit in den Meißnischen Crayß; Colditz mit dem Stättlein Geuthen; Weissenfels / mit den Gerichtsstülen Melssen / Stössen. Item / die Aembter / Grimma / mit den Stättlein Laußwig. Mehr / Borna / Pegau / Deldisch / dabey Landsberg / Bitterfeld / Zörbig / Petersberg. Albinus in der Meißnischen Chronic meldet am 105. Blat / daß auß der Sorbischen Marck / oder Land-Vogtey an der Sorben Wenden gräntze / die Witekind der ältere / Hertzog zu Sachsen / vnd folgends Witekind der Jüngere / Graf zu Wethin verwaltet / hernach die Marck zu Landsperg im Osterland / zwischen der Sala / vnnd Milde / nicht so gar ferrn von Hall / vberblieben; so jetzt ein Edle Herrschafft genennet werde / vnd jünger sey / als die Marck zu Landsberg / bey der Oder / vnd Warta / im Churfürstentumb Brandeburg. 4. Der vierdte / vnd letzte Craiß ist der Voigtländische / darzu geschlagen sind / Zwickau / dabey das Ambt Werdau. Plauen ist die Haubtstatt dieses Voigtlandes. Sonsten seyn da / das Schloß Voigtsberg / darunder Oelßnitz / Adorff. Churfürst Ernst hat Weyda / vnd Ziegenrück darzu gebracht; gehören jetzt vnder die Assecurirten Aembter / wie auch die Graffschafft Arnshagk / welche Marggraff Friederich der Freudige durch Heurat bekommen. In dieser Gegend ligen auch die Stättlein Auhma / vnd Triptitz. Wiesenburg / vnd Plaunitz / seynd bey vnser Zeit an die Cammer erkaufft worden; deßgleichen das Closter-Ambt Mildenfurth. Pansa ist auch ein Closter-Ambt. An der Gräntz nach Böheimb ligt Schöneck / vnd Falckenstein. (Cureus in der Schlesischen Chronic schreibet / daß das Land / vnd die Gegend / darinnen vor Zeiten die Völcker Narisci gewohnt / bey Regierung Keyser Friederichs Barbarossae Meranien / vnnd folgends das Voigtland genandt worden seye.) Es hat ferrners auch drey Bistüm in Meissen. 1. Meissen / so von der Statt Nahmen. Vnd ist in solcher der Cathedral Stuhl; zu Wurtzen ein Collegiat-Kirche / vnd die Bischoffliche Residentz; Item ein Collegiat-Stifft zu Bautzen. Zum Stolpen ist ein Canonicat-Stifft gewest / daselbst ist ein gut Berg-Schloß: vnder dessen Ambte ligt Bischoffs-Werda. Zum Stifft-Meissen gehört ferrner das Ambt Mügeln / mit dem Schloß Rügethal / das Closter-Ambt Sornwitz. 2. Naumburg / hat auch die Haubtkirch / aber zu Zeitz ist ein Collegiat-Stifft / vnd die Residentz / zu Schkölen hat es auch ein klein Gestifft. Zu dem Bistumb Naumburg gehören die Aembter / Schönburg / Saleck / Hainßburg / Crossen / vnd Breitingen / dem Dom-Capitul Osterfeld. Bey Naumburg ist das fürnembste Closter gewesen / S. Georgen; vnd bey Zeitz / Bosa. 3. Merseburg / hat beneben dem Schloß / vnnd Dom / auch ein Vicariat-Stifft zu S. Sixt / in der Statt. Die Aembter auffm Lande sind 1. Schkeuditz. 2. Lützen / mit den Gerichtsstühlen / Marck Ranstadt / vnnd Eißdorff. 3. Zwenckau. 4. Lauchstädt mit den Flecken Schaffstädt. Das berümbteste Closter in diesem Stifft ist S. Peter bey Merseburg auff der Alten Burg. Sonsten hat es auch Stiffter zu Freyberg / vnd Altenburg. Clöster / so noch im Bäulichen Wesen stehen / hat es nicht viel. Die reichesten sind gewesen / Alte Zell bey Nossen; Bucha bey Leisnig: das Closter zu Pegau ist gantz Exempt gewesen: Pforta / Petersberg / Liechtenburg / Seußlitz / Hirschstein / Riessa / S. Afra zu Meissen / Grünhain. Neulicher Zeit hat der H. Churfürst Johann Geörg zu Sachsen / das herrliche Closter Dobrilug / darunter das Stättlein Kirchhain gehörig / den Herren von Promnitz in Nider-Laußnitz aberkaufft. Deß Marggraffthumbs Meissen Erbtrucksessen haben zu Borna / vnnd Wellerswalde gewohnet; besitzen jetzt Nawendorff. Die vier Adelichen Haupt-Gesehlechte in Meissen sind; 1. die Pflüge / auff Strela / Frawenhayn / Loßnigk / Eyrta / Mansitz / Tögkwitz / Gerßdorff. 2. die von Bünau / auff Wesenstein / Liebstadt / Lawenstein / Ottendorff / Sckölen / Meinibe / Pilnitz.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 22. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_022.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)