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zu Sachsen Armee / vom Jahr 1631. biß auff das 41. Jahr / eingeschlossen / sich begeben / sambt einer Chorographischen Beschreibung der Länder / in welchen dieser Krieg geführt worden / am 224. vnd folgenden Blättern / deß andern Drucks / vnder anderm / also: Düringen scheinet den Namen zu haben von den Dürrungen / deren es im Lande / auff den Höhen / vnd Bergen sonderlich / viel gibet; dahero man die Einwohner etwa Dürrengöwer genant / von den dürren Gefilden / oder Göwen: man wolte denn Thuringia sagen / quasi Thürngaw / von den Warten / oder Wachtthürnen / deren es im Lande viel gehabt; wie auch daher Wartburg / sonder zweifel / den Namen bekommen. In der Heydenschafft ist es ein besonders Königreich gewest / hernach Anno 524. vnder der Francken Bottmässigkeit kommen. Bey deß Keysers Caroli M. vnd seines Vatters / Königs Pipini, Zeiten / da diese Länder zum Christenthumb bekehrt worden / ist es mehrentheils vnder deß Ertzstiffts Mäyntz Gewalt gerathen / welches seine Vitzthumbe (Vicedominos) darinnen gehabt. Daneben sind viel Graff- vnd Herrschafften erwachsen / als Schwartzburg / Kirchberg / Kefernburg / Schönburg / Gleichen / Sangerhausen / etc. die Herrschafften Franckenstein / Saltza / Heldrungen / Dreffurt / Apolda / Vargila / etc. welche aber nunmehr alle / ausser Schwartzburg / ledig gestorben. Nach der Käyser Ottonen Zeiten / hat ein Graff von Schönburg / Ludwig mit dem Barth genant / vom Käyser Conrado dem Andern den Titul Graff zu Düringen erlangt; dessen Enckl / der auch Ludwig geheissen / auffzulassen deß Käysers Lotharii II. sich einen Landgraven in Thüringen geschrieben; welches Nachkommen dieses Land / beneben Hessen / ingehabt / biß auff Landgraff Hermann / der Anno 1226. den 22. Junii / ohne Leibs-Erben / verstorben; da dann Marggraff Heinrich zu Meissen / vnd sein Sohn / Albertus Degener, das Land zu Düringen; Hertzog Heinrich zu Braband aber / das Kind genant / bey Regierung Käyser Friderichs deß Andern / Anno 1247. Hessen bekommen. Jetziger Zeit erstreckt sich das Düringerland / von der Werra / biß an die Sahl / vnd von dem Düringer Walde / der Francken scheidet / biß an den Hartz. Wird von den Hertzogen zu Sachsen / so auß den Marggraven zu Meissen herstammen / beherrschet / vnd wegen der verschiedenen Linien in absonderliche Gebiett getheilet. Zur Churlini gehören 1. die Graffschafft Sangerhausen / dabey das Ambt Röblingen / die alten Herrschafften / Leinungen / Morungen / Grüllenburg. 2. die Herrschafft Saltza / darzu geschlagen ist die Herrschafft Thomasbrück / das Stättlein Denstedt / etc. 3. das Ambt Eckartsberge. 4. Freyburg an der Vnstrut / darunder die Stättlein Laucha / vnd Mücheln / Item die Vogtey Schmohen. 5. Weissensee / darbey Kündelbrück / vnd Cölleda. 6. Sachsenburg an der Vnstrut / gehört sonsten vnder die Assecurirten Aembter / welche / wegen der angewenten Kriegskosten in Belager- vnd Schleiffung der Vestung Grimmenstein (zu Gotha) der Coburgischen Lini entzogen worden. 7. die Herrschafft Heldrungen ist von den Graven zu Manßfeld bey Chur-Sachsen in sequestration. 8. Wendelstein von denen von Witzleben. Vnter dem Eisenachischen Gebiett seyn; Eisenach mit dem Schloß Wartburg / etc. das halbe Ambt Altstedt / welches etwa eine Keyserliche Pfaltz-Statt gewest / Creutzberg / vnd Bercka an der Werra / Gerstungen / Saltzungen / Liechtenberg / Kalten Northeim / Kreyenberg / Schweina / Marcksul. Bey diesem theil Landes ist das Coburgische Fürstenthumb / welches etwa durch Heurath von Henneberg an Düringen vnd Meissen kommen / so sonst Fränckisch gewest ist. Es fünden sich darinn; Coburg / Hilberhausen / Eißfeld / Römhild / Höltburg / Sonneberg / Neustatt vor der Heyd / Rotach / Vmerstad / Schalckau / Steinhild / Besenigk: Item Gotha / vnd das Ambt Tennenberg / mit dem Stättlein Waltershausen / welche von alters Düringisch. Wie der alte Fürst / Hertzog Johann Ernst verstorben / da fielen diese Landschafften Coburg / vnd Eisenach / an die Weimarische / vnnd Altenburgische

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Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 18. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_018.jpg&oldid=- (Version vom 6.3.2022)