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Auffassung und Bezeichnung des Reichs als des von den deutschen Kaisern und Königen beherrschten römischen Reichs zur Folge hatte, daß erst viel später die Bezeichnung als heilig aufkam, und endlich, daß der erst an der Schwelle der Neuzeit hinzutretende Zusatz „deutscher Nation“ eine ganz andere Bedeutung hatte, als man ihm beizulegen gewöhnt ist, in Zukunft verhindern, daß man den vermeintlichen Reichstitel schon auf das deutsche Reich seit der Kaiserkrönung Ottos des Großen überträgt? Mancher mag wohl bedauern, daß ein Titel, der so geeignet erschien, das Wesen des deutschen Kaiserreiches des Mittelalters zum Ausdruck zu bringen, als unhistorisch erwiesen ist; doch wird sich kaum jemand der Überzeugung verschließen, daß ernsthafte wissenschaftliche Historiker den Ausdruck in der seit Eichhorn und Ficker hergebrachten Weise nicht mehr verwenden dürfen. Länger freilich wird es dauern, bis man auch in der populären und Schulliteratur auf den Gebrauch der so gelehrt klingenden und voll tönenden Phrase verzichten wird. Vielleicht am schwersten aber wird man sich zum Verzicht auf die Formel in solchen Kreisen entschließen, in denen ihre ironische Verwendung bisher beliebt war, als billiges Mittel um der

Verachtung für das alternde Reich Ausdruck zu geben.[1]

  1. Beispiele hierfür bietet besonders Artur Brabant, Das Heilige Römische Reich teutscher Nation im Kampf mit Friedrich dem Großen; I. Band: Joseph Friedrich, Herzog zu Sachsen-Hildburghausen, des Heiligen Römischen Reichs teutscher Nation Generalissimus, Berlin 1904. Außer diesen Titelblättern siehe besonders die erste und die letzte Seite des Textes. Die vom Verfasser so gern gebrauchte Bezeichnung des Reiches belegt er aus seinen Quellen nicht.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Heiliges römisches Reich deutscher Nation. Eine Studie über den Reichstitel. Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1910, Seite 44. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Studie_%C3%BCber_den_Reichstitel_44.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)