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nach Paulus nicht mehr bloß Sinnbild der Buße, sondern sie versetzt den Täufling durch Gottes Wort in Verbindung mit Christus mit seinem sündentilgenden Tod durch das Untertauchen und mit der Auferstehung durch das Emporkommen, der Täufling erhält somit durch die Taufe die Anwartschaft auf die Auferstehung. Mit der Wassertaufe verbindet sich jetzt die Vorstellung der Geistestaufe (baptismus flammis). Das Wort Gottes, das, wie Luther sagt, mit und bei dem Wasser ist, vermittelt diese und der Heilige Geist wird durch Handauflegung auf den Täufling übergeleitet. Ist der Täufling durch den Glauben an Jesus Christus als den Erlöser zu der Taufe gelangt, dann ist diese nicht bloß eine Wassertaufe geblieben, sondern sie wirkt als Geistestaufe, Christus wohnt in ihm, Röm. 8,9–10, dann wird er durch dessen Gnade mit innerer Notwendigkeit von dem heiligen Feuer christlichen Lebens erfüllt, dem die Auferstehung zuteil wird. „Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder.“ Röm. 8,1–17. Hierfür war aber ein bildlicher Ausdruck nicht zu finden, und darum fehlt er auf den Bildern der Taufschüssel. So mag die bei dem eigentlichen Taufakt als Taufmittel verwendete Gruppe des Gießers hervorgerufen sein, um den Gedanken nahezulegen, daß der Täufling auf Christi Namen und auf seinen Tod getauft werde. Durch diesen aber wird er erfüllt mit Geist und Feuer, auf daß er getrieben werde nicht aus bloßem Pflichtgefühl, sondern durch das lodernde Feuer der Begeisterung, durch innere Notwendigkeit, durch seine Verbindung mit Christus zu täglicher Reue und Buße und zu der Wiedergeburt im Heiligen Geist und ewigem Leben.

Nun war bekanntlich durch die Lehre des Augustinus von der unwiderruflichen Verdammnis der Ungetauften seit dem fünften Jahrhundert, um so früh als möglich den Menschen der Gnade teilhaftig werden zu lassen, die Kindestaufe allgemein geworden und der Glaube der Taufzeugen galt als stellvertretend für den Glauben des unmündigen Kindes. Auch Luther hatte an der Kindestaufe festgehalten, obwohl der Einwand der Wiedertäufer nicht zu widerlegen war, daß Kinder noch ohne Vernunft sind und noch nicht glauben können. Er hatte dafür die Überzeugung gewonnen, der Glaube der Kirche und der Taufzeugen wirkt durch ihre Fürbitte in den Kindern den zur Taufe nötigen Glauben. Später erkannte Luther, daß der Glaube der Täuflinge zur Taufe nicht die Vorbedingung bilde, wenn auch er ihn stets annimmt, sondern an Gottes Wort und Gebot liegt es alles, wie er im großen Katechismus schreibt. Daher war also in der lutherischen Kirche die Kindestaufe beibehalten