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sämmtlich von denen Jahren 1740–70. das ist größtentheils aus der Regierungszeit des Markgrafen Friedrich 5. Den unbegreiflichen Unwehrt dieser schätzbaren Sammlung bestimmte wohl vorzüglich die äussere Signatur Nr. IV. als welche sie bey den gewöhnlichen Käufern zu einem unbrauchbaren Defecte erklärte. Genug, ich war mit meinem wohlfeilen Anhange sehr zufrieden, verlangte gar nicht zu wissen, ob die 3 vorhergehenden Bände von ähnlichem oder verschiedenem Inhalte waren, (denn sie können eben so leicht Regierung, Kammer und Landschaft aus derselben Zeit, als das Consistorium unter den vorhergehenden Regierungen betroffen haben) und legte ihn zur baldigen Durchsehung bey Seite. Allein diese erfolgte, bey nothwendigern Beschäfftigungen, erst zu Anfang dieses Monats. Und da ich unmittelbar darauf des II Bds. 2tes Heft von Ihrem Journale erhielt; so konnte es wohl nicht anders seyn, als daß mich der Inhalt der obengedachten 3ten Numer der Miscell. angenehm überraschen mußte, weil ich eben vieles gelesen hatte, das vor beynahe 40 Jahren in eben derselben Angelegenheit war verhandelt worden. Was mich aber um diese Zeit noch weit mehr und angenehmer überraschte, das war der Besuch