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Den meisten war wohl der[1] Anschlag zu hoch. Auch war es ihnen lästig, daß nicht der erste März oder Februar zum terminus a quo der Kopfsteuer bestimmt wurde, sondern der 1ste Januar. Denn als sie endlich das 1ste Quartal abgetragen hatten, so war schon wieder das 2te zu entrichten.

Dazu kam noch, daß wider alles Erwarten gleich von Execution geredet ward, eine Sprache, an die in den damahligen unaufgeklärten Zeiten der geistliche Stand gar nicht gewohnt war. Den meisten Lärm machten unterdessen die Superintendenten, aber nicht über den ihnen abgeforderten Beytrag, sondern darüber, daß man sie zu Cassirern dieser Steuer ernennet hatte.

„Keines von diesen 3 letztern (Beylagen die Capitation betreffend) schreibt ein Superintendent an seine Geistlichen, wird


  1. Den Maaßstab dazu finde ich nirgends angegeben. Ich vermuthe aber, daß er wenigstens 5 vom 100 gewesen seyn müsse, weil die geringsten Caplaneyen und Schuldienste (und bey diesen beträgt die Substantialbesoldung das wenigste) 8, 10 bis 12 fl. mittelmäßige Pfarreyen 20, 30 bis 40 fl. die guten 50 bis 60 fl., folglich die Superintendenten und Constitorialräthe wahrscheinlich noch mehr contribuiren mußten.