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gemacht, daß sie ihre Tochter so lange leiden lasse, und nicht wenigstens die gelben Blattern aufsteche. Sie selbst fleht um Hülfe. Man wird einig, jemand aus Nürnberg zu Rath zu ziehen. Der Bader und Wundarzt Eder, der den Kaufman Ehemann einstmahl bey einem Bruch des Achselbeins in der Cur gehabt, wird hiezu gewählt. Dieser besichtigt die Frankin, und erklärt ihr Übel für venerisch! – Ich begreife nicht, wie hiebey dem Ehemann das mindeste zur Last fallen kann. War es etwann seine Schuld, daß Frankin eine solche ekelhafte Krankheit mitbrachte? Oder sollte er besser als Eder wissen, was venerisch ist?

 Demungeachtet lässet sich Ehemann auch jetzt noch durch das Bitten der Frankin und durch die Versicherung des Eders: daß sie unschuldig zu diesem Übel gekommen seyn könne; so weit beruhigen, daß er sie nicht auf der Stelle verstößet, – was gewiß jeder andere Mann gethan haben würde – sondern sie nur anweiset: sich bey ihren Eltern heilen zu lassen, und dort seinen Entschluß abzuwarten. Und nur erst noch mehrere verdächtige Umstände, welche sich nach der Abreise der Frankin hervorthaten, nebst der augenscheinlichen Gefahr, seine ganze Nahrung durch die Frankin zu verlieren, gaben vollends der Wage den Ausschlag.

 Wo ist hierin nur der mindeste Stoff zum Tadel? Oder vielmehr, wie hätte Ehemann irgend