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Arnold Schering: Beiträge zur Bachkritik

das „Non sa“ weist auf italienischen Ursprung, da kein Grund für die Annahme vorliegt, Bach habe absichtlich seine Tonsprache verleugnet, um in italienischem Dialekt zu reden. Ausnahmsweise hat Schreyer hier seine Quintenmethode verlassen und ausschließlich innere Widersprüche geltend gemacht. Ich kann ihm nur Recht geben und glaube sogar, für die Kantate Nr. 142 „Uns ist ein Kind geboren“ Kuhnau als Verfasser in Anspruch nehmen zu dürfen (für den 1. Weihnachtsfeiertag 1720)[1]. Selbst an der Echtheit der von Schreyer nicht angefochtenen Kantate Nr. 150 „Nach dir, Herr, verlanget mich“ wird zu zweifeln sein, weniger aus inhaltlichen, als aus äußerlich formellen Ursachen.

Es wird also in der Tat notwendig werden, auf Grund der kräftigen Initiative Schreyers abermals zunächst den Stil aller unzweifelhaft beglaubigten Kantaten Bachs von der frühesten Zeit an zu prüfen und alsdann die nicht seinen Namen und seine Handschrift zeigenden mit ihnen zu vergleichen. Erfolg aber würde eine solche Vergleichung auch nur dann haben, wenn zugleich die Arbeiten von Männern seiner nächsten Umgebung, Schüler mit eingeschlossen, herangezogen und auf ihre charakteristischen Ausdruckselemente hin untersucht würden. Was bei Schreyer noch unfertig ist, mühsam nach Ausdruck ringt und wegen Mangel an wissenschaftlicher Schulung zu Scheinbeweisen führt, müßte planmäßig zu einer Bach-Stilkritik ausgebaut werden, die freilich – wie unser Verfasser glaubt – ohne Berücksichtigung musikgeschichtlicher Fakta nicht auskommen könnte. Seine beiden „Beiträge“ sind ein merkwürdiges Gemisch von wertvollen Anregungen, einzelnen positiven Feststellungen und nach Form wie Inhalt abzulehnenden Beweisführungen.


  1. Gelegentlich hoffe ich darauf zurückzukommen.
Empfohlene Zitierweise:
Arnold Schering: Beiträge zur Bachkritik. Breitkopf & Härtel, Leipzig [u. a.] 1912, Seite 133. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Schering_Bachkritik_1912.pdf/10&oldid=- (Version vom 2.10.2022)