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Vermögen hinterlassen zu können, zumahl da die Capitalien sehr wenig Interessen ertragen, und vieler Gefahr unterworfen sind; so darf man zu jedem, dem das Wohl der Seinigen am Herzen liegt, das gegründete Zutrauen hegen, daß derselbe die nur ein für allemahl zu erlegende nach der in §. 6. befindlichen Classification gewiß billig bestimmten Eintrittsgelder an einen so wahrscheinlichen großen Vortheil wagen werde, dahingegen die jährliche Beytragsgelder ohnehin nicht von der geringsten Beträchtlichkeit und kaum als ein Almosen anzusehen sind, welches die Menschenliebe auch ohne zu hoffen habenden Ersatz hinzugeben pflegt.

 Es soll daher


15.

dieser Plan einem hochlöbl. Generaldirectorio aller drey Ritterkreise vorgelegt, und Hochdasselbe unterthänig gebeten werden, solchen sämtlichen hochlöbl. Cantonen zur Genehmigung oder allenfallsigen Abänderung zu communiciren, mit dem Anhang, daß in jedem hochlöbl. Canton ein Mann ernannt werden möge, an den sich diejenige wenden können, welche sich in das Institut zu begeben gedenken.