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beschränkt ist oder sich über eine größere Zeitdauer erstreckt, ob sie in einem einzigen Akt oder in mehrfach wiederholten Akten sich vollzieht. Zur Bezeichnung derartiger Bestimmungen kann – neben den früher erwähnten Mitteln zum Ausdruck der „Aktionsart“[1] – je eine eigene Genusform des Verbums gebraucht werden. Um den einfachen Zustand als solchen zu bezeichnen, kann ein „Stativ“, um ein allmähliches Werden auszudrücken, kann ein Inchoativ, um den Abschluß, den eine Handlung gefunden hat, auszudrücken, kann ein „Cessativ“ oder „Konklusiv“ gebraucht werden. Soll die Handlung als eine anhaltende und regelmäßige, als eine Gewohnheit oder dauernde Gepflogenheit gekennzeichnet werden, so tritt dafür die Form des „Habitualis“ ein[2]. Andere Sprachen haben in besonders reichem Maße die Unterscheidung der momentanen Zeitwörter von den frequentativen Zeitwörtern durchgebildet[3]. Neben diesen Unterschieden, die im wesentlichen die Handlung nach ihrem objektiven Charakter betreffen, kann sodann in der Verbalform vor allem die eigene innere Stellungnahme, die das Ich ihr gegenüber einnimmt, zum Ausdruck gelangen. Diese selbst kann hierbei entweder rein theoretischer oder praktischer Art sein, kann der reinen Willenssphäre oder auch der Urteilssphäre entstammen. In ersterer Hinsicht kann die Handlung als erwünscht, als verlangt oder gefordert, in letzterer kann sie als assertorisch oder als problematisch gewiß bezeichnet werden. Nach dieser Richtung bilden sich jetzt, wie zuvor die Unterschiede in der Benennung der Aktionsarten, die eigentlich „modalen“ Unterschiede aus. Es entwickelt sich der Konjunktiv, der zugleich „volitive“, „deliberative“ und „prospektive“ Bedeutung hat; – der Optativ, der teils im Sinne des Wunsches, teils als Ausdruck einer Vorschrift oder einer einfachen Möglichkeit gebraucht wird[4]. Auch ist die Form des Verlangens, vom einfachen Wunsch bis zum Befehl hin, in sich wieder verschiedenartiger Abstufungen fähig, die sich etwa in der Unterscheidung eines einfachen „Prekativ“ vom „Imperativ“ aussprechen können[5]. Viele Indianersprachen kennen neben einem imperativen, implorativen,


  1. [1] Vgl. ob. S. 177 ff.
  2. [2] Für diesen Gebrauch des „Stativs“ und „Inchoativs“ sowie des „Habitualis“ vgl. z. B. die Beispiele bei Reinisch, Nuba-Sprache, S. 53 f., 58 ff. u. Hanoteau, Grammaire Kabyle, S. 122 ff.
  3. [3] So besonders die finnisch-ugrischen Sprachen, s. Szinnyei, Finnisch-ugrische Sprachwissenschaft, S. 120 ff. Das Ungarische hat allein acht verschiedene Frequentativsuffixe, cf. Simonyi, Die ungar. Sprache, S. 284 ff.
  4. [4] So im Indogermanischen, vgl. Brugmann, Kurze vgl. Grammat., S. 578 ff.
  5. [5] Eine solche Unterscheidung kennt z. B. das Mongolische, vgl. J. J. Schmidt, Grammat. der mongol. Sprache, S. 74. Über den „Prekativ“ des Altindischen vgl. Thumb, Handb. des Sanskrit, Heidelb. 1905, S. 385 f.
Empfohlene Zitierweise:
Ernst Cassirer: Philosophie der symbolischen Formen, erster Teil. Bruno Cassirer Verlag, Berlin 1923, Seite 216. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Philosophie_der_symbolischen_Formen_erster_Teil.djvu/232&oldid=- (Version vom 19.12.2022)