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Philon: Ueber den Dekalog (De decalogo) übersetzt von Leopold Treitel

von Wohltaten, über Sklaven und Herren. 166 Eltern nämlich gehören zu der höheren Klasse der eben Genannten, in der die Aelteren, die Herrschenden, die Wohltäter, die Herren sich befinden, Kinder dagegen in der niedrigeren Klasse, zu der die Jüngeren, die Untergebenen, die Empfänger von Wohltaten, die Sklaven gehören. 167 Jene Gesetze enthalten aber mancherlei Bestimmungen, wie die Jüngeren das Alter zu ehren, die Aelteren für die Jugend zu sorgen, Untergebene der Obrigkeit zu gehorchen haben, die Regierenden auf das Wohl der Regierten bedacht sein sollen, ferner dass die Empfänger von Wohltaten diese auch vergelten, die Geschenkgeber aber ihre Geschenke nicht zurückfordern sollen, wie wenn sie sie nur geliehen hatten, und dass Diener ihren Herren mit Liebe dienen, Herren aber ihre Diener milde und freundlich behandeln sollen, wodurch die Ungleichheit des Standes ausgeglichen wird.

168 (32.) Damit endet die erste Reihe der Hauptgebote mit ihrem allgemeineren Charakter, wozu eine nicht geringe Zahl von Einzelgesetzen gehört. Von der zweiten Reihe ist das erste Hauptstück das gegen Ehebrecher, unter welches sehr viele Gesetze fallen, wie die gegen Verführer, gegen Knabenschänder, gegen die, die ein ausschweifendes Leben führen und gesetzwidrigen und unzüchtigen Geschlechtsverkehr pflegen. 169 Alle diese Arten hat das Gesetz nicht aufgeführt, [p. 208 M.] um die grosse Mannigfaltigkeit der Zügellosigkeit zu zeigen, sondern um den ein unanständiges Leben Führenden das Beschämende ihres Tuns recht klar zu machen und ihre Ohren mit allem Schimpf zu erfüllen, sodass sie erröten müssen. 170 Das zweite Hauptstück ist das Verbot des Tötens, worunter alle die Bestimmungen über Gewalttat, tätliche Beleidigung, Misshandlung, Verwundung, Verstümmelung fallen, wichtige und dem Gemeinwohl dienende Gesetze. 171 Das dritte Hauptstück ist das Verbot des Stehlens, unter das alles fällt, was über Hinterziehung von Schuldforderungen bestimmt ist, über Ableugnung von anvertrautem Gut, über Verletzung von Verträgen, über offenen, unverschämten Raub und über alle Vergehen aus Gewinnsucht überhaupt, von der manche sich verleiten lassen, offen oder heimlich fremdes Gut zu entwenden.

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: Ueber den Dekalog (De decalogo) übersetzt von Leopold Treitel. Breslau: H. & M. Marcus, 1909, Seite 407. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:PhilonDecalGermanTreitel.djvu/041&oldid=- (Version vom 9.12.2016)