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Philon: Ueber den Dekalog (De decalogo) übersetzt von Leopold Treitel

endlich den von diesem Tage ab nach Ablauf von sieben Wochen gezählten fünfzigsten Tag, an welchem es Sitte ist Brote darzubringen, die richtig Erstlingsbrote genannt werden, da sie Erstlinge der Erdfrüchte sind, die die edle Nahrung geben, wie sie Gott dem Menschen als dem edelsten Geschöpfe zugeteilt hat. 161 Der Sieben dagegen wies er die grösseren, mehrere Tage dauernden Feste zu, die in die Tag- und Nachtgleichen des Jahres fallen, in die des Frühlings und die des Herbstes, und zwar wies er diesen zwei Feste zu, jedes sieben Tage während, das eine Fest im Frühling beim Reifen der Saaten, das andere im Herbst zur Zeit der Einsammlung aller Früchte, die auch die Bäume getragen haben. Passend sind sieben Tage entsprechend den sieben Monaten zwischen den beiden Tag- und Nachtgleichen festgesetzt worden, damit so jeder Monat als ausserordentliches Geschenk einen heiligen Festtag erhalte zu fröhlichem Genuss des Friedens. 162 Es gehören aber (zum vierten Gebot) auch noch andere vortreffliche Gesetze, die zu milder und brüderlicher Gesinnung, zu bescheidenem und billig denkendem Wesen anleiten. Von dieser Art sind die Bestimmungen über das sogenannte Sabbatjahr, in welchem geboten ist das ganze Land brach liegen zu lassen, weder zu säen noch [p. 207 M.] zu pflügen noch auch Bäume auszuputzen oder zu beschneiden oder sonst welche Feldarbeit zu verrichten. 163 Sind nämlich sechs Jahre hindurch Ebene und Bergland bearbeitet zur Hervorbringung von Früchten und Entrichtung ihres Jahrestributs, so gibt ihnen dann das Gesetz eine Ruhezeit, um sich zu erholen und frei zu sein, und überlässt es der Natur, von selbst etwas hervorzubringen. 164 Andere Bestimmungen handeln über das fünfzigste Jahr (Jobel), in welchem das eben Gesagte gleichfalls geschieht, ausserdem aber auch — und das ist das Wesentlichste — die Rückgabe der Erbgüter an die Familien, die sie am Anfang besessen, erfolgen muss, eine Anordnung voll Menschenfreundlichkeit und Gerechtigkeit. 165 (31.) Das fünfte Gebot, das von der Ehrfurcht gegen Eltern, deutet zugleich auf viele wichtige Gesetze hin, wie die über Greise und Jünglinge, über Herrschende und Untergebene, über Wohltäter und Empfänger

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: Ueber den Dekalog (De decalogo) übersetzt von Leopold Treitel. Breslau: H. & M. Marcus, 1909, Seite 406. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:PhilonDecalGermanTreitel.djvu/040&oldid=- (Version vom 9.12.2016)