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Philon: Der Erbe des Göttlichen (Quis rerum divinarum heres sit) übersetzt von Joseph Cohn

fünfte handelt von der Verehrung der Eltern; denn auch dieses Gebot ist heilig, da es sich nicht auf Menschen bezieht, sondern auf den Urheber des Erzeugens und Erschaffens aller Dinge, im Vergleich zu dem Mutter und Vater nur scheinbar zeugen, da sie [in Wahrheit] nicht zeugen sondern Werkzeuge des Zeugens sind. 172 Dieser göttliche Ausspruch bildet die Grenze zwischen den fünf, die auf Gottesfurcht hinzielen, und den andern, die jedes Unrecht gegen Unseresgleichen verbieten. Denn die sterblichen Eltern sind das „Ende“ unsterblicher Kräfte, die alles naturgemäß erzeugen und zuletzt auch dem sterblichen Geschlecht mit Nachahmung ihrer Schöpferkraft zu zeugen vergönnten; „Anfang“[1] des Erschaffens ist nämlich Gott, das letzte an Wert geringste Ende die sterbliche (Menschen)gattung. 173 Die andern fünf verbieten Ehebruch, Mord, Diebstahl,[2] falsches Zeugnis und Lüsternheit. Das sind die allgemeinen Gesetze über fast alle Verfehlungen, auf die jede einzelne zurückgeführt werden kann. [36] 174 Bekanntlich sind auch die beständigen Opfer in gleiche Teile geteilt, sowohl das Mahlopfer, das die Priester[3] für sich darbringen, als auch das aus zwei Lämmern bestehende Opfer, die für das Volk darzubringen vorgeschrieben ist. Denn das Gesetz befiehlt, die eine Hälfte der genannten Opfer in der Frühe und die andere des Abends darzubringen (2 Mos. 29, 38. 39; 4 Mos. 28, 3f.), um Gott für die allen bei Tag und Nacht zufließenden Wohltaten zu danken.[4] 175 Man beachte auch die auf dem heiligen Tisch liegenden Brote, wie sie alle zwölf in gleiche Teile geteilt (in zwei Reihen), zu je sechs hingelegt werden (3 Mos. 24, 6), zur Erinnerung an die gleiche Anzahl der Stämme, deren eine Hälfte die Tugend Lea, die Mutter von sechs Stammvätern, bekam, deren andere die Söhne der Rachel und die unebenbürtigen[5] der Nebenfrauen. 176 Man achte ferner auf die auf dem Priestermantel

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Philon: Der Erbe des Göttlichen (Quis rerum divinarum heres sit) übersetzt von Joseph Cohn. H. & M. Marcus, Breslau 1929, Seite 262. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:PhiloHerGermanCohn.djvu/49&oldid=- (Version vom 4.8.2020)
  1. Die erste Ursache.
  2. Ebenso in der Abh. Über den Dekalog. In der Sept. zum 2. Β. M. ist die Reihenfolge: Ehebruch, Diebstahl, Mord, zum 5. B, wie im Urtext.
  3. Vgl. 3 Mos. 6, 13ff.; Über die Einzelges. I § 255f. Nach der Tradition brachte nur der Hohepriester täglich dieses Opfer, חביתי כ״ג‎ genannt; der gewöhnliche Priester brachte dieses Opfer nur, wenn er sich zum erstenmal am Opferdienst beteiligte.
  4. Vgl. über die Einzelges. I § 169. Nach Ansicht des Agadisten R. Juda b. Simon ist das tägliche Morgenopfer ein Sühneopfer für die in der Nacht, das Abendopfer eine Sühne für die am Tage begangenen Sünden, Pesikta 55 b u. ö.
  5. Vgl. Über die Unveränd. Gottes § 121 Anm. 3.