Seite:Personalia, Bey der Fürstl. Leichbegängnüß am 30. Septembr. 1651.pdf/8

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zubringen[1]/ Also haben J. F G. zu solchem Ende die Fürst. Leichbegängnüß mit gehöriger solennitet[2] vnd Fürstl. Gebrauch nach den 23. Aprilis des 1640. Jahrs in Volckreich[3]: vnd ansehnlicher Versamblung vor sich gehen vnd celebriren lassen.

Die vielfaltige Abschickungen / so J. F. G. vor vnd nach dero wiederanherokunfft an den Kayserlichen / wie auch verschiedene Königliche / Chur vnd Fürstl. Höffe in: vnd ausserhalb des Römischen Reichs / erheischender[4] Notturfft vnd der Sachen Veranlassung nach / ergehen: so dann die gütliche Handlungen / welche Sie darunter eines vnd andern Orts pflegen lassen / geben an tag / daß J. F. G. den Frieden niemaln außgeschlagen / sondern darnach mit Ernst getrachtet / auff den benötigten Gegenfall aber auch nechst GOTT durch continuation der vorhin ergriffenen Waffen sich vnd die jhrige / so viel müglich / zu retten nicht vnbillich gesucht / dabey dann Jh. F. Gn. GOttes sonderbahren Beystand / Glück vnd Segen in vielen Wegen verspüret.

Anno 1641. haben Sie den zu Regenspurg angestellten Reichstag besuchen lassen / als auch kurtz darauff die general Friedenstractaten zu Münster vnd Oßnabrück veranlasset worden / haben Sie gleichsals zu contestirung dero Friedensbegierde im Jahr 1644. an beyde Orte zu solchem Ende eine Abschickung gethan / vnd solchen Tractaten ins fünffte Jahr / biß dieselbe glücklich vnd durch einen allgemeinen Friedensschluß sich geendet / nicht ohne grosse darauff nothwendig angewendete Kosten der Ends so wol / als folgends zu Nürnberg der daselbst angestellten executions-handlung abwarten lassen.

Anno 1648. seynd die zwischen beyden Fürstlichen Linien Hessen Cassel vnd Darmstatt eine geraume Zeithero geschwebte Streitigkeiten vnnd Jrrungen vermittels Herrn Hertzog Ernsten zu Sachsen[5] / etc. Fürstl. Gn. wolmeintlicher interposition[6] durch einen gütlichen Vergleich weniger nicht beygelegt / als auch

  1. Sein Grab befindet sich in der Martinskirche in Kassel.
  2. zu deutsch: Festlichkeit.
  3. Volckreich im Sinne von "Viel Volk ist anwesend".
  4. "erheischen" nach heutigem Sprachgebrauch: erfordern, nötig haben, verlangen.
  5. Der Konflikt um das Erbe von Ludwig IV gipfelte 1645 im sog. Hessenkrieg, der 1648 durch Vermittlung des genannten Ernst I. von Sachsen-Gotha-Altenburg (1601-1675) geschlichtet wurde.
  6. zu Deutsch in diesem Kontext: Vermittlung.