Seite:Personalia, Bey der Fürstl. Leichbegängnüß am 30. Septembr. 1651.pdf/7

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GOtt vnd der gerechten Sach getrawet / sich ihrer Christlichen friedfertigen intention vnd eines guten Gewissens getröstet / vnd der lieben gedult beflissen / Sie gewißlich solches in die harre nicht würde haben uberstehen können / sondern endlich nothwendig darunter erliegen vnd vergehen müssen / seiner Allmacht vnd Vätterlichen barmhertzigkeit vnd güte aber hat man es allein zu dancken / daß es darzu nicht kommen / sondern nach vielem vberstandenem Leyd / Mühe / Sorgfalt vnd Arbeit endlich alles glücklich vnd wol außgeschlagen.

Was sonsten denckwürdiges bey dero wehrenden / vnd so weiß: vnnd rühmlich geführten schweren Lands Regierung mit eingefallen / würde alles beyzubringen allzuweitläufftig fallen / daß aber J. F. G. nach Anleitung des jhro von Gott anvertrawt gewesenen hohen Ampts / solches der Gebühr zubeobachten sich jederzeit höchlich angelegen seyn lassen / das bezeugen ihre im Krieg vnd Friedenshandlungen / zumaln aber in Geist: vnd Weltlichen Sachen vielfaltig gestelte Verordnungen vnd actionen.

So bald J. F. Gn. wegen der in hiesigem Land ein etwas erloschener Kriegsgefahr öffnung gesehen / demselben sich wider zu nähern / haben dieselbe / nachdem Sie in das dritte Jahr in der frembde mit dē jhrigen gleichsam entweichen / vnd zu Lier / Delphsiehl[1] / Gröningen / Dorsten vnd der Lipstatt die Zeit vber sich auffhalten müssen / sich wieder naher Cassel erhoben / massen Sie dann mit ihren Fürstl. lieben Kindern den 9. Tag Martij Anno 1640. daselbst mit höchster Erfrewung vnnd Frolocken aller trewen Vnterthanen angelangt; Vnd gleich wie Sie nechst schuldiger Danckbarkeit gegen GOtt vor gnädige Befrist: vnnd Anlangung vor allem verbunden zu seyn geachtet / dero hertzgeliebten Herrn vnd Ehegemahln die letztere Ehre zuerweisen / vnnd dessen verblichenen Fürstlichen Cörper (welchen Jh. F. Gn. biß derselbe nach Cassel gebrachtl jederzeit bey sich behalten) an sein Ruhstätlein

  1. gemeint ist wahrscheinlich Delfzijl.