Seite:Personalia, Bey der Fürstl. Leichbegängnüß am 30. Septembr. 1651.pdf/6

Diese Seite wurde noch nicht korrekturgelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du auf dieser Seite.

Wesen/ vnd absonderlich dieses Fürstliche Hauß vnter allerhand feindlichen Zusetzungen umbgeben / vnd gleichsamb vberschwemmet war / vnerachtet / mit einem festen zu der Göttlichen Allmacht gerichteten Vertrawen / ihres hertzgeliebten Herrn vnd Gemahln disposition[1] so wol / als den gemeinen Rechten / vnnd dieses Fürstl. Hauses Herkommen gemäß auff getragene Vormundschafft vnnd administration dero damaln noch minderjährigen Fürstl. lieben Kinder / sonderlich aber unsers nunmehr Regierenden lieben Landsfürsten vnd Herrn vnd dessen Fürstenthumb / Landen vnd Leuten vbernommen vnd angetretten: Allermassen Sie dann solche Vormundschafft vnnd administration dreyzehen Jahr mit sonderbahrer Trew / dexteritet[2], Embsigkeit vnd Sorgfalt dergestalt beobachtet vnd verwaltet / daß jhro dessen niemand anders als ein hochpreiß[3]: vnd rühmliches Zeugnüß zu geben / die Lands Mütterliche Wolmeinung zuerkennen / vnd dem Allerhöchsten für die darzu von oben herab mercklich verliehene hohe Gnad / reichen Segen vnd glücklichen Außschlag jnniglich zu dancken / fug vnd Vrsach haben wird.

Ohne ist es zwar nicht / daß vnter solcher Zeit / vnnd nach deme sonderlich zum Eingang immer ein Leid dem andern die Hand gleichsamb gebotten / worunter dann auch der uber voriges darzu kommene frühzeitige Todt zweyer Fürstl. lieben Kinder nemblich Herrn Landgraff Philipsen vnnd Fräwlein Louysen, welche beyde in Anno 1638[4]. vnd zwar jener zu Gröningen[5] / diese aber zu Cassel seelig verschieden / nicht das geringste gewesen: Wozu auch dieses kommen / daß da dieses Fürstl. Hauß / ohnangesehen J. F. G. mehrers nichts als Fried vnd Ruhe gewünschet / auch mit grossem fleiß darnach getrachtet / in dem vnseeligen Kriegswesen noch immer impliciret[6] verblieben / offters sothane mühselig: vnd Widerwertigkeiten / Angst / Hertzleid / Schaden vnd Gefahr / auch dieselbe je zuweiln mit Vndanck vnd Verläumbdungen begleitet dergestalt herfür gebrochen / daß wann Jh. F. Gn. nicht

  1. zu Deutsch: Verfügung. Hier wohl als "Testament" zu übersetzen, denn die Regentschaft Amalie Elisabeths legte der Landgraf in seinem Testament fest.
  2. zu Deutsch: Geschicklichkeit.
  3. Diese Vormundschaft führte sie ab dem Tod ihres Gemahls 1637 bis zum 25.09.1650. Wilhelm VI übernahm im Alter von 21 Jahren.
  4. Phillip im Alter von 8 Jahren und Louise im Alter von 14 Monaten.
  5. Groningen in den Niederlanden.
  6. zu Deutsch: verwickelt.