Seite:Personalia, Bey der Fürstl. Leichbegängnüß am 30. Septembr. 1651.pdf/12

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Weniger nicht haben J. F. G. noch vor jhrem Tödtlichen Hintritt das glück gehabt / zwey dero Fürstl. Töchter / vnd zwar die älteste / Fräwlein Emiliam an des Herrn Printzen von Tarante etc. Fürstl. Gn. die jüngere / Fräwlein Charlottam aber an des Herrn Churfürsten Pfaltzgraven Churfürstliche Durchleuchtigkeit ehelich außzustatten ; Allermassen dann darauff beyde Chur : vnd Fürstl. Beylager in den Jahren 1648. vnd 1650. nacheinander zu Cassel Fürstl. Gebrauch nach celebtiret / vnd gleichfals glücklich vollnzogen worden.

Gleichwie aber vnter diesem allem vnserein GOtt ruhende gnädige Fürstin vnd Fraw sich nach nichts mehrers gesehnet / als dermaleins die hochgewünschte Zeit noch zuerleben / daß Sie dero hochgeliebtem eynigen Herrn Sohn die Fürstliche Lands Regierung mit Glück / Fried vnd Ruhe (woran es zeit wehrender ihrer Vormündlichen administration fast durchgehends gemangelt)[1] abtretten vnnd einräumen möchte / Also seynd Jh. F. Gn. nachdem hochermelter dero Herr Sohn das gehörige Alter / Gaben vnd Vermögen durch GOttes Gnade ereichet dero angehörigen Fürstenthumb / Land vnnd Leuten selbst vorzustehen / keines weges zubewegen gewesen / die resignir: Abtrett: vnd Vbergebung dero ins dreyzehende Jahr geführten Vormündlichen Regiments länger anstehen zulassen: gestalt dann auch solche kurtz darauff / vnnd zwar im letzt abgewichenen 1650. Jahr den 25. Septembr. vormittag in anwesen vnd beysein einer nahmhafften Anzahl von hohen Officirern[2], Fürstl. Räthen / Geist: vnnd Weltlichen Bedienten / wie auch von den hierzu beschriebenen von Praelaren[3], Ritter: vnnd Landschafft des Fürstenthumbs Hessen solenniter[4] an hand genommen / vnd darmit von unserm gnädigen Landsfürsten vnd Herrn zu dero hochgeehrtesten nunmehr in GOtt ruhenden Fraw Mutter höchstem Vergnügen das Regiment mit allgemeinem applausu vnd Glückwünschung aller trewen Patrioten vbernommen

  1. Nur zwei der 13 Jahre langen Regentschaft war Frieden.
  2. Entgegen der heutigen militärischen Bedeutung handelt es sich bei einem "Offcier" wohl eher um eine Person, die ein öffentliches Amt bekleidet.
  3. Ein Prälat ist ein geistlicher Würdenträger.
  4. zu Deutsch: feierlich.