Seite:Personalia, Bey der Fürstl. Leichbegängnüß am 30. Septembr. 1651.pdf/11

Diese Seite wurde noch nicht korrekturgelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du auf dieser Seite.

Jhre Fürstlichelicht Kinder Christlich vnd wol / auch in Erkäntnüß der reinen Warheit / so dann in guten Sitten vnnd allen Christ Fürstlichen Tugenden zuerziehen / haben Sie so wol im Ehe: als Wittibenstand sich jederzeit auffs embsigst trewlich vnnd recht Mütterlich angelegen seyn lassen.

Vnd wie Jhr. Fürst. Gn. hierunter vor allem nicht vnbillich sorgfältig gewesen / daß Sie dero eynigen Hochgeliebten Herrn Sohn vnsern jetzo regierenden lieben Lands Fürsten als jhren Augapffel wahren / demselben wol vorstehen / vnd ihn nicht allein zu der damaln bevorgestandenen Lands Regierung mit allerhand darzu gehörigen requisiten vorbereiten / sondern auch zu einem diesem Fürstlichen Hauß wol anständig: vnnd zuträglichem Fürstlichem Heyrath bringen möchten / Also haben J. F. G. in deren keinem gefeyret / noch ichtwas an sich erwinden lassen / sondern alles das jenige / das zu Erlangung eines solchen Christfürst: vnd rühmlichen Zwecks immer diensamb seyn könte / nach eusserster Mügligkeit angewendet: Allermassen dann J. F. G. im Jahr 1645. bey der Churfürstlichen Durchleuchtigkeit zu Brandenburg etc. durch eine ansehnliche nacher Preussen abgeschickte Gesandtschafft / vmb dero zweyte Fräwlein Schwester / vnsere jetzige gnädige Landsfürstin vnd Fraw / gehörige Werbung thun lassen[1] / darauff folgends ein Ehegelöbnüß getroffen / welche auch / als vuser jetzt regierender lieber Landsfürst vnd Herr nach der in Franckreich ins zweyte Jahr abgelegten peregrination in anno 1648. zu Cassel glücklich hinwieder angelangt / darauff den 9. Tag Julij 1649. in der Churfürstl. Residentz Berlin durch das Fürstliche Beylager[2] vollnzogen / vnnd förters den 4. Augusti selben Jahrs die Heimführung zu Cassel mit höchster Vergnügung vnnd Frewde aller Angewandten / sonderlich aber der in GOtt nunmehr ruhenden Fraw Mutter / vnd des gantzen Landes / glücklich gehalten / vnd vollendet worden.

  1. gemeint ist Hedwig Sophie von Brandenburg (1623-1683).
  2. Eine Ehe wurde in (früh-)neuzeitlicher Auffassung erst mit dem vollzogenen Geschlechtsakt, also dem Beilager, gültig.