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Dauer und Ausdehnung der Grenzen seiner Geschäfte bestimmte, und nach deren Erreichung er sie dann unter Diejenigen seiner Untergebenen, die es verdienten, vertheilte. Dieses wüde den Jüngern die Mittel gewähren, sich ihren Lebensunterhalt zu erwerben, und den Alten Zeit verschaffen, darauf zu denken, wie sie eine Welt verlassen wollen, in der sie so geschäftig gewesen sind, und sich um ihr Loos in jene Welt zu bekümmern, um weiches sie bisher so unbekümmert waren.

§. 9. Für die Regierungen entspringt aus dem Geitze der Unterthanen noch der Nachtheil, daß er diese verleitet, ihre Obern durch Einführung oder Verheimlichung schlechter oder verbotener Waaren, durch Bewirkung oder Beförderung des Umlaufs falscher Münzen, durch Schleichhandel, unrichtiges Maß oder Gewicht, und auf viele andere Weise zu beeinträchtigen und zu betrügen.


§. 10. Nicht selten hat auch der Geitz schon die zerstörendsten Uebel in Familien angerichtet. So sind, z. B. dadurch, daß Güter oder Gelder den Händen solcher Menschen anvertrauet wurden, deren Geitz sie vermochte, einen eigennützigen und ungerechten Gebrauch davon zu machen, schon oft große Verluste und Unterdrückungen entstanden. Ja, es war nur zu oft schon der Fall, daß solche geitzige Verwalter des Vermögens Anderer, den rechtmäßigen Eigenthümern, selbst mittels des Geldes, das sie ihnen hätten auszahlen sollen, den Besitz ihres Vermögens streitig machten, oder dasselbe an sich zogen.

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Wilhelm Penn: Ohne Kreuz keine Krone. Georg Uslar, Pyrmont 1826, Seite 252. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Penn_Ohne_Kreuz_keine_Krone.djvu/260&oldid=- (Version vom 1.8.2018)