Religionsdiener strafbarer, als bei andern Menschen sind.
§. 8. Aber er beruft sich darauf, daß er, vermöge seines Amtes, eine Ausnahme mache. Denn, sollte er die Küchlein dazu aufgezogen haben, daß sie ihm die Augen aushacken könnten? Soll er Tadel oder Zurechtweisung von einem Laien oder von einem seiner Pfarrkinder annehmen? oder von Jemand, der vielleicht jünger, nicht so gelehrt und weniger talentvoll als er ist? Das kann man nicht erwarten. Wir müssen wissen, daß das Vorrecht seines Amtes ihn über allen Tadel des Volks erhebt, und er folglich der Beurtheilung gewöhnlicher Menschen nicht unterworfen ist. Selbst Fragen über religiöse Gegenstände sind schon Ketzerei. Glaube was er sagt, und sey nicht so neugierig, daß du in die Geheimnisse der Religion zu schauen begehrest! Seitdem die Laien sich so viel um die Angelegenheiten der Geistlichen bekümmern, stehen die Sachen nicht mehr, wie sie sollten! – Armer Mann! du denkst wohl nicht, daß gerade das Gegentheil der Fall ist? Daß, seitdem die Geistlichkeit sich so sehr in die Angelegenheiten der Laien mischet, die Sachen schlecht stehen? wiewohl eigentlich zwischen den Religionsdienern und sogenannten Laien kein weiterer Unterschied Statt finden kann, als in so fern die Erstern durch geistliche Gaben, und durch deren Ausbildung und fleißige Anwendung zum Besten ihrer Mitmenschen sich von den Letztern unterscheiden.
Solche heilsame Worte als diese: „Seid lehrhaft, freundlich gegen Jedermann, lasset einen Jeden reden,
Wilhelm Penn: Ohne Kreuz keine Krone. Georg Uslar, Pyrmont 1826, Seite 233. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Penn_Ohne_Kreuz_keine_Krone.djvu/241&oldid=- (Version vom 1.8.2018)