Seite:Penn Ohne Kreuz keine Krone.djvu/080

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

und ihre Lust bei den Menschenkindern hat;“[1] aber nicht in Häusern von Holz und Steinen. Dieser lebendige Tempel ist herrlicher als Salomo's lebloses Gebäude, welches denselben auch nur vorbildlich darstellte, so wie Salomo selbst, als der Erbauer jenes Hauses, ein Vorbild von Christo war, der uns zu geistlichen Tempeln Gottes erbauet. Es war in vorigen Zeiten verheißen, „daß die Herrlichkeit des leztern Hauses größer als die des erstern werden sollte.“[2] Dieses läßt sich sehr wohl hierauf deuten, und ist nicht so zu verstehen, daß ein äußeres Tempelgebäude ein anderes an äußerm Glanze übertreffen solle; denn wozu würde das nützen? Nein! die göttliche Herrlichkeit, die Schönheit der Heiligkeit in dem evangelischen Gebäude, oder in der christlichen Kirche, die aus wiedergebornen Gläubigen bestehet, sollte jene äußere Herrlichkeit des Tempels Salomo’s weit übertreffen, welche in Vergleichung mit der Klarheit der letztern Tage, sich wie Fleisch zu Geist, wie ein schwindender Schatten zu dem unvergänglichen Wesen verhalten würde.

Dessenungeachtet haben die Christen ihre Versammlungsörter; die aber nicht auf eine jüdische oder heidnische Art prachtvoll ausgerüstet, sondern schmucklos und ohne Pomp sind; so daß sie mit der Einfachheit ihres gottseligen Lebens und mit ihrer heiligen Lehre übereinstimmen. Denn Gottes Gegenwart theilt sich nicht dem Hause, sondern den in demselben Versammelten mit, und aus diesen, nicht aber aus dem Hause, bestehet die evangelische Kirche. O! möchten doch Alle, die sich Christen nennen, statt jener eingebildeten Heiligkeit, die Häusern


  1. Sprichw. Sal. 8, 22. 23. 25. 31.
  2. Hagai 2, 10.
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Penn: Ohne Kreuz keine Krone. Georg Uslar, Pyrmont 1826, Seite 72. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Penn_Ohne_Kreuz_keine_Krone.djvu/080&oldid=- (Version vom 1.8.2018)