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der Schuld der Frau und der Mitschuld des Syllaios erscheint mir zu wenig begründet). Dagegen kamen bei ihr die Umtriebe der Verbündeten gegen den König zutage (inwieweit die Angabe des Nikol. a. a. O., daß Antipatros auch an die Beseitigung sämtlicher Söhne und Enkel gedacht habe, die auch im bell. Iud. I 588. 637 – nicht so in den antiquitates – wiederkehrt, Glauben verdient, ist schwer zu entscheiden. Die Intrigen, die er von Rom aus gegen Archelaos und Philippos angestellt hat, zeigen allerdings, daß er noch weitere seiner Brüder zum mindesten unschädlich zu machen versucht hat, s. bell. Iud. I 602–606; ant. Iud. XVII 80f.). In dem weiteren Verlauf der Untersuchungen wurde auch von dem ἐπίτροπος des Antipatros und der Frau des Pheroras eingestanden, daß das Gift zur Ermordung des Königs bereits in den Händen des Verstorbenen gewesen sei, und auch ein Rest von diesem Gift noch vorgefunden. Bestätigt wurden diese Aussagen durch die Abfassung einer weiteren Giftsendung, die Antipatros gerade zu dieser Zeit aus Rom seinen Verbündeten übersandte[1].

H., der nicht allzulange vorher erst einem von Syllaios angezettelten Attentatsplan seines arabischen σωματοφύλαξ Korinthos entronnen war (bell. Iud. I 576f.; ant. Iud. XVII 55ff.), sah nun schon wieder sein Leben bedroht. Er hat sofort die nötigen Schritte zu seiner Sicherung unternommen. Seine Frau Doris wurde wieder verstoßen, und er trug Sorge, daß Antipatros von den Vorgängen in der Heimat nichts erfuhr. Galt es doch vor allem, Antipatros wieder in die Heimat zurückzulocken.

Dieser hatte inzwischen in Rom auch eine neue Anklage gegen Syllaios geführt (bell. Iud. I 574. 605. 633; ant. Iud. XVII 54) und hatte diese Aufgabe anscheinend glücklich erledigt (bell. Iud. I 607. 633; ant. Iud. XVII 83. 103f. Daß Antipatros die Bestätigung des Testaments erlangt hat, wird jedoch nicht gesagt und wenn man auch vielleicht ein absichtliches Verschweigen dieses Erfolges Nikolaos zutrauen könnte, so läßt sich dies natürlich nicht beweisen); er war schon zur Heimreise gerüstet. Auf ihr erfuhr er noch in Tarent zu seiner Trauer den Tod seines Helfershelfers Pheroras, von allen weiteren Vorgängen in der Heimat aber nur – und zwar auch erst in Kilikien und wohl allein durch ein im übrigen sehr herzlich gehaltenes Schreiben seines [RE:142] Vaters – von Klagen gegen seine Mutter und deren Verstoßung. Trotz mancher ihm darob aufsteigender Bedenken ist er heimgekehrt in der Hoffnung, gerade hierdurch alles wieder einrenken zu können[2].[146]

Aber sofort nach seiner Ankunft in Jerusalem – sie dürfte in die letzten Monate des J. 5 v. Chr. anzusetzen sein – hat ihn H. vor Gericht gestellt. Er konstituierte seinen Staatsrat als solches und zog als Beisitzer noch den Statthalter Syriens, P. Quinctilius Varus, den er zur Besprechung über die von ihm zu ergreifenden Maßregeln zu sich gebeten hatte, und dessen nächstes Gefolge hinzu. Die Anklage hatte H. dem treuen Nikolaos anvertraut, von dem sie seinem Haß gegen Antipatros entsprechend mit größtem Nachdruck geführt worden ist. Antipatros hat zu seiner Entlastung anscheinend nichts anzuführen vermocht, zumal da jetzt, wo der einst allmächtige Mann vernichtet erschien, von allen Seiten Belastungsmaterial beigebracht wurde (die wenn auch leisen Zweifel Revilles 3. Bd. 81 an der Schuld des Antipatros scheinen mir nicht berechtigt). Auf den Rat des Varus wurde er vorläufig ins Gefängnis geworfen, und da es [RE:143] sich wieder um den Thronfolger handelte, dem Kaiser Bericht erstattet und dessen Entscheidung angerufen (bell. Iud. I 614–640; ant. Iud. XVII 88–133. Nikol. Damasc. a. a. O.).

Jetzt konnte auch noch durch aufgefangene Briefe ein Anschlag des Antipatros gegen Salome


  1. Bell. Iud. I 580–601; ant. Iud. XVII 59–79. Nikol. Damask. a. a. O. Die Wahrheit der Einzelheiten in der Aussage der Frau des Pheroras, derzufolge ihr Mann kurz vor seinem Tode das geplante Attentat aufgegeben habe, – bellum und antiquitates differieren auch hier in manchem von einander – sind übrigens schon früh nicht allseitig geglaubt worden; der Gebrauch der Floskel ,ὡς ἔφασαν οἱ πολλοὶ τῶν ἀνθρώπων in ant. Iud. XVII 72 weist auf die zugrunde liegende zeitgenössische Quelle hin; s. auch ant. Iud. XVII 133.
  2. Bell. Iud. I 606–613; ant. Iud. XVII 82–87. Die allgemein übliche Darstellung dieser WS: Die auf der nächsten Seite fortgesetzte Anmerkung wurde hier vervollständigt Heimkehr scheint mir mit den Quellen nicht vereinbar. Denn von einer Abberufung des Antipatros aus Rom durch H., die den Sohn zur Heimreise bewogen hätte, ist nirgends die Rede, vielmehr meldet jener dem Vater die bevorstehende Heimkehr von sich aus, und das ihn zu eilender Heimreise mahnende Schreiben des Vaters erreicht ihn erst auf dieser in Kilikien (bell. Iud. I 667ff.; ant. Iud. XVII 83ff.). Allerdings hat Josephus oder vielleicht schon seine Quelle einen groben Fehler begangen, der wohl vor allem die falschen Vorstellungen veranlaßt hat: er behauptet nämlich, daß zwischen den Verhören in der Heimat und der Heimkehr des Antipatros sieben Monate gelegen hätten (s. bell. Iud. I 606; weniger deutlich ant. Iud. XVII 82). Unwahrscheinlich ist hierbei aber schon, daß H. so lange Zeit jedes Vorgehen gegen den Sohn unterlassen haben soll, und ferner, daß in diesem langen Zeitraum trotz aller Überwachung – seine Gemahlin und seine Mutter, die ihn nach der Heimkehr sofort aufklären (bell. Iud. I 619; ant. Iud. XVII 92), sind zudem nicht gefangen gesetzt worden – keine Kunde von den Vorgängen daheim zu Antipatros gedrungen sein sollte, während er doch von dem Tode des Pheroras unterrichtet worden ist. Aber auch diese Nachricht hat ihn erst auf der Heimreise erreicht, und so wird man denn auch den Tod des Pheroras von dieser nicht zu lange abrücken und demnach auch nur einen kurzen Zwischenraum zwischen der Entdeckung des Komplotts und der Heimkehr annehmen dürfen. Bei einem solchen erklärt sich das späte Abberufungsschreiben des H. und die Nichtbenachrichtigung des Antipatros ohne weiteres. Vgl. auch bell. Iud. I 620; ant. Iud. XVII 93, wonach Doris auch erst kurz vor der Heimkunft des Sohnes diesen zu benachrichtigen versucht hat. Bei den sieben Monaten des Josephus handelt es sich offenbar um die ganze Zeit der Abwesenheit des Antipatros.
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Walter Otto: Herodes. Beiträge zur Geschichte des letzten jüdischen Königshauses. Metzler, Stuttgart 1913, Seite 145. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Otto_Herodes.djvu/093&oldid=- (Version vom 1.8.2018)