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[RE:84] σωματοφύλακες nachweisen[1], und es scheint, als ob es unter den φίλοι Abstufungen gegeben habe (s. z. B. den als τιμιώτατος τῶν φίλων im bell. Iud. I 473 bezeichneten Reichskanzler Ptolemaios, ebenso wird Ptolemaios, der Bruder des Nikolaos, bezeichnet [bell. Iud. II 21; ant. Iud. XVII 225], auch die ἐντιμότατοι τῶν φίλων in ant. Iud. XV 242 seien erwähnt; vgl. zu ihnen die Liv. XL 54 erwähnten honorati amici am makedonischen Hofe; s. ferner noch ant. Iud. XVI 242: ἄνδρας ἄνωθεν φίλους[2]. Das hellenistische Hofzeremoniell macht sich auch in der den φίλοι zustehenden Erlaubnis des freien Zutritts zum König bemerkbar (bell. Iud. I 494; ant. Iud. XVI 237. 241ff. [§ 243 als τιμή bezeichnet]; man erinnere sich hierbei an den ἀσπασμὸς τοῦ βασιλέως am Ptolemäerhofe, Ps.-Arist § 304, und den Morgengruß der φίλοι bei den Seleukiden [Polyb. VIII 23, 1] und den der amici Caesaris). Neben dem königlichen Hofstaat und der Hofhaltung, für die sich ebenso wie für die Alexanders des Großen, der Ptolemäer oder die des späteren makedonischen Hofes die Bezeichnung θεραπεία belegen läßt[3], hat es zum [88] [RE:85] mindesten noch die ähnlich organisierten Hofhaltungen der beiden Mariammesöhne und des ältesten H.-Sohnes Antipatros, sowie des Tetrarchen Pheroras gegeben. Auch in ihnen begegnen uns z. B. die συγγενεῖς und φίλοι; es werden solche ihnen direkt zugewiesen (s. vor allem bell. Iud. I 460. 465. 485. 495f; ant. Iud. XVI 252 [τῶν φίλων οἱ ἐν τέλει]. 266. XVII 70 [bell. Iud. I 592], 90. 93 [bell. Iud. I 617. 620]. Vgl. übrigens auch ant. Iud. XVII 205).

Als Zeichen für den Glanz des Hofes des ersten H. darf man schließlich auch die ständige oder vorübergehende Anwesenheit von allerlei Fremden an ihm verwerten. Von immerhin geringerer Bedeutung ist selbstverständlich das Zusammenströmen von Leuten aus weiter Ferne – Schauspielern und Zuschauern – zu den großen Spielen in Jerusalem (ant. Iud. XV 269–274), dagegen ist sehr charakteristisch, daß das kappadokische Königshaus eine der Königstochter, die Glaphyra, als Gemahlin des Mariammesohnes Alexandros an den jüdischen Hof ziehen ließ (s. z. B. bell. Iud. I 476; ant. Iud. XVII 11), daß ein Mann wie Agrippa dem Reiche und Hofe des H. einen längeren, sehr gnädigen Besuch abgestattet hat (s. S. 75), und daß selbst angesehene Griechen sich an ihm zusammenfanden und hier blieben. Schon die nach dem Tode des Königs erhobene Forderung des jüdischen Volkes auf Beseitigung der Ἕλληνες (Nikol. Damasc. frg. 5 [FHG III 353]) weist darauf hin, daß es deren eine ganze Reihe gegeben haben muß und daß sie eine angesehene Stellung eingenommen haben müssen. Wir kennen denn auch verschiedene mit Namen, obwohl man hierbei sehr vorsichtig sein muß, da die Leute mit griechischem Namen in der Umgebung des Königs – und deren hat es sehr viele gegeben – doch zumeist Juden gewesen sein dürften [4].


  1. Ant. Iud. XV 317 wird die Entsendung von 500 ἐπίλεκτοι τῶν σωματοφυλάκων als Hilfekorps für den arabischen Feldzug berichtet; es erscheinen also hier die σωματοφύλακες als ein Gardetruppenkorps (s. auch die ἐπίλεκτοι ἱππεῖς und ant. Iud. XV 294). Dagegen werden sie bei der Leichenparade des Königs nicht genannt, sondern an ihrer Statt begegnen uns als Gardetruppen die δορυφόροι (bell. Iud. I 672; ant. Iud. XVII 199); diese treten uns als königliche Leibgarde auch ant. Iud. XVI 182. XVII 187 entgegen (über sie s. Breccia Diritto dinast. 70). Dagegen wird σωματοφύλαξ unbedingt titular gebraucht ant. Iud. XVI 313, da hier zwei ἵππαρχοι des Königs (vgl. bell. Iud. I 527) zugleich als σωματοφύλακες bezeichnet werden; auch bell. Iud. I 576 (ant. Iud. XVII 55) scheint mir die titulare Verwendung des Wortes sehr wahrscheinlich. Ich möchte aus dem allen nicht folgern, daß am jüdischen Hofe σωματοφύλαξ als Titel erst allmählich aufgekommen ist und auf diese Weise die erste Angabe des Josephus erklären, sondern ich sehe lieber in dieser wieder eine Ungenauigkeit in der Wiedergabe offizieller Bezeichnungen (s. S. 63 *); die Tautologie der Ausdrucksweise scheint mir hierfür ausschlaggebend ἐπίλεκτοι würde für sich allein zur Bezeichnung der Gardetruppen genügen, s. z. B. Lesquier Les institut. militaires de l’Égypte sous les Lagid. 21ff). Titulare σωματοφύλακες sind uns für die Seleukiden (Athen. I 19 d) und für Pergamon (Dittenberger Syll. [or.] I 329, 5 und hierzu Cardinali Regno di Pergamo I 210f.) bezeugt. Vgl. auch Breccia a. a. O. 78f.
  2. Man darf die obigen Bezeichnungen natürlich nicht ohne weiteres als offizielle Titel fassen; es mag sich wohl auch hier um nicht korrekte Wiedergabe von Worten der hellenistischen Amtssprache handeln, s. die vorige Anm.
  3. Die obige Auffassung von θεραπεία folgt aus bell. Iud. I 465, wobei § 460f. zu beachten ist, und dann aus Nikol. Damasc. frg. 5 (FHG III 352), wo den ,οἱ ἀπὸ τῆς θεραπείας‘ das στρατιωτικόν gegenübergestellt ist. Die βασιλικὴ θεραπεία im technischen Sinne des Wortes dürfte wohl WS: Die auf der nächsten Seite fortgesetzte Anmerkung wurde hier vervollständigt auch ant. Iud. XV 199 gemeint sein (zweifelhaft ist dagegen bell. Iud. I 573). Daß zu der θεραπεία am jüdischen Hofe auch gerade die Hofwürdenträger gerechnet worden sind, ergibt sich außer aus dem erwähnten § 460 ganz klar auch aus der im bell. Iud. I 491 genannten θεραπεία τῶν δυνατῶν (vgl. hierzu § 511, wo die δυνατοί des H. erwähnt werden), zumal wenn man diesen Ausdruck mit dem von Joseph. ant. Iud. XII 215 für den Ptolemäerhof gebrauchten ,οἱ περὶ τὴν αὐλὴν δυνατοί‘ zusammenbringt; der letztere wird nämlich von Josephus in XII 218 durch ,οἱ περὶ τὴν θεραπείαν τοῦ βασιλέως‘ wiedergegeben (die Gleichsetzung ergibt sich, weil in den beiden Paragraphen dieselben beiden Personengruppen – die zweite sind der φίλοι – genannt werden). Mit der Ungenauigkeit der Wiedergabe offizieller Bezeichnungen ist auch hier wieder zu rechnen. Die Belege für die θεραπεία Alexanders d. Gr. bei Arrian. IV 16, 6, für die des makedonischen Hofes bei Polyb. IV 87, 5.
  4. Besonders instruktiv ist hierfür ant. Iud. XV 252, wo uns noch ein semitisch-griechischer Doppelname Γαδίας καλούμενος Ἀντίπατρος begegnet. Auch der ebd. genannte Dositheos ist sicher ein Jude, da Brüder von ihm sich unter den von Antonius vor Tyrus getöteten Juden (s. S. 25) befunden haben und da er ferner als Verwandter des königlichen Oheims, des Josephus, befunden WS: Die auf der nächsten Seite fortgesetzte Anmerkung wurde hier vervollständigt haben und da er ferner als Verwandter des königlichen Oheims, des Josephus, bezeichnet wird (ant. Iud. XV 169); er dürfte nach alledem wohl kein auswärtiger Jude, sondern am ehesten ein jüdischer Idumäer gewesen sein. Hierfür s. auch seine enge Verbindung mit Kostobar, ant. Iud. XV 260. Seine von Niese [Index zu Josephus s. v.] und dann von Willrich Judaika 5ff. vertretene Gleichsetzung mit dem Dositheos, Sohn des Kleopatridas, Ἀλεξανδρεύς erscheint mir daher nicht wahrscheinlich, da wir in diesem doch einen Juden aus Alexandrien zu sehen haben, der dort das Bürgerrecht erlangt hatte; s. etwa Berl. Griech. Urk. IV 1140, 2f. und hierzu Schubart Arch. f. Papyrusforsch. V 109. Wenn dann ferner Willrich a. a. O. ihn mit dem in der Unterschrift der griechischen Bearbeitung des Estherbuches genannten Dositheos identifiziert, der Priester und Levit gewesen und der nach Willrich für das J. 48/7 v. Chr. bezeugt sein soll, so kann ein idumäischer Dositheos für diesen jedenfalls nicht in Betracht kommen, falls die Standesangaben richtig sind; da könnte man noch eher an den alexandrinischen denken. Beachtenswert ist freilich, daß in der Unterschrift zusammen mit Dositheos ein Lysimachos aus Jerusalem genannt wird, und daß diese beide Namen auch ant. Iud. XV 252. 260 miteinander verbunden erscheinen. Da jedoch auch die Zeit des Dositheos des Estherbuches nicht ganz sicher zu bestimmen ist (Wendland Berl. Phil. Woch. 1900, 1198 ist wieder für 114 v. Chr. eingetreten), so ist es jedenfalls richtiger, die Frage der Identifikation offen zu lassen. Die Willrichsche Hypothese, daß der Dositheos aus der Zeit des H. der Verfasser des Estherbuches sei, bedarf wohl kaum der Widerlegung. Als Juden trotz ihres Namens sind ferner zu fassen: der soeben erwähnte Lysimachos, dann Alexas, der letzte Gemahl der Salome, und natürlich sein Sohn Kallias (s. etwa bell. Iud. I 566; ant. Iud. XVII 9. 10 und vgl. ant. Iud. XVI 225), Theudion, der Oheim des H.-Sohnes Antipatros (bell. Iud. I 592), der ἐπίτροπος des letzteren, der Samariter Antipatros (bell. Iud. I 502), dann auch wohl Hippikos, der intime Jugendfreund des Königs (s. meinen Art. Hippikos in Pauly-Wissowas Realencykl. Bd. VIII S. 1717), der königliche Hofbarbier Tryphon (bell. Iud. I 547ff.). Dagegen ist z. B. leider keine Entscheidung, ob Jude oder Ausländer, möglich bei dem Premierminister des H., Ptolemaios (bell. Iud. I 473; ant. Iud. XVI 191; s. über ihn S. 63*), oder bei dem Truppenführer gleichen Namens (bell. Iud. I 314ff.; ant. Iud. XIV 431ff.) oder dem Hipparchen Tyrannos (bell. Iud. I 527; ant. Iud. XVI 314. 327) und anderen.
Empfohlene Zitierweise:
Walter Otto: Herodes. Beiträge zur Geschichte des letzten jüdischen Königshauses. Metzler, Stuttgart 1913, Seite 87. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Otto_Herodes.djvu/064&oldid=- (Version vom 1.8.2018)