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nur Festungsbauten feststellen (s. S. 42), was in Anbetracht der ganzen Lage des Königs sehr verständlich ist. Dagegen muß eine weitausgedehnte Bautätigkeit etwa in der ersten Hälfte der 20er Jahre eingesetzt haben; denn im Anschluß an den Bericht über die große Not des J. 25 v. Chr. wird bei Josephus besonders hervorgehoben, daß der Staatsschatz infolge der großen Aufwendungen für Städtegründungen gerade erschöpft gewesen sei. Tatsächlich kennen wir auch eine solche Stadtgründung für das J. 27 v. Chr., den glänzenden Umbau der alten Stadt Samaria[1]; [80] [RE:77] die erweiterte und zugleich stark befestigte Stadt nannte H. wie schon bemerkt, zu Ehren seines [RE:78] kaiserlichen Gönners in Sebaste um (bell. Iud. I 403;


  1. ; Die von Schürer I³ 366, 8 für 27 v. Ohr. als Gründungsjahr aus den Münzen beigebrachten Gründe scheinen mir entscheidend zu sein. Auch Josephus läßt sich sehr wohl mit der Chronologie der Münzen vereinen, was jedoch sowohl Schürer, als auch Sieffert 764 nicht recht geglückt ist. Auszugehen ist hierbei davon, daß in ant. Iud. XV 259–266 das Ende des Kostobar erzählt wird, welches ins J. 28/7 v. Chr. fällt (s. S. 56 *), und daß in ant. Iud. XV 299 in unmittelbarem Anschluß an die Erzählung der Gründung von Sebaste das J. 25 v. Chr. erwähnt wird. Es ist nun bereits von Drüner a. a. O. 65ff., wenn er auch im einzelnen irrt, ganz richtig empfunden worden, daß die §§ 267–295 sachlich aus der übrigen Darstellung herausfallen. Schürer mochte noch die §§ 296–299, welche die Gründung von Sebaste näher beschreiben, hinzuziehen, aber dies ist falsch. Denn in den vorhergehenden §§ 292/3 ist die Gründung von Sebaste bereits erwähnt und zwar derartig, daß der bei der ganzen Darstellungsform an sich schon wenig wahrscheinliche Ausweg, das Spätere als eine nähere, mit dem Vorhergehenden in Verbindung stehende Ausführung zu fassen, unmöglich ist (dies tut Sieffert). Der Charakter dieses vorhergehenden Abschnittes von § 292–295 ist nämlich völlig verschieden von dem des folgenden; in jenem reiht der Verfasser Sebaste in die Gruppe der von H. gegen die Juden errichteten Zwingburgen ein und geht näher auf diese ein, auch das erst 22 v. Chr. begonnene Kaisareia wird hier bereits genannt, während in diesem das Moment der Sicherung der Herrschaft als Grund für diese Bauten zurücktritt gegenüber der φιλοτιμία des Königs, gegenüber dem Wunsche des H., der Nachwelt ein Denkmal seiner Größe zu hinterlassen (bes. § 298 Schluß, s. aber auch § 296; vgl. ferner XV 328–330, wo dieselben Gedanken sich finden). Worauf schon die Doppelung in der Erzählung des Ereignisses hinweist, wird also durch die sachliche Prüfung bestätigt: es sind hier zwei Quellen miteinander vereinigt, die ihrem Charakter nach stark voneinander abweichen. Die an erster Stelle stehende, ist eine dem König abgeneigte Quelle mit jüdischer Tendenz, während die sich anschließende (der Anschluß erfolgt allein durch ‚τοτε‘, was auch hier einen Verlegenheitsanschluß darstellt, s. S. 180 *) einen mehr objektiven, dem König günstigen Charakter aufweist, freilich nicht so uneingeschränkt günstig, daß man hier Nikolaos von Damaskos als direkt vorliegend annehmen dürfte; durch die besondere Hervorhebung der φιλοτιμία als Grund der Gründung schließt sie sich vielmehr den entsprechenden WS: Die auf der nächsten Seite fortgesetzte Anmerkung wurde hier vervollständigt Ausführungen im bell. Iud. I 403 an (§ 296 und § 403: τὸ φιλότιμον), sodaß man an die Benützung des im bellum zugrundeliegenden Anonymus Nr. 1 denken könnte. Die für § 292–295 nachgewiesene Quelle liegt nun aber auch bereits den §§ 267–291 zugrunde; der sachliche Charakter der Ausführungen zeigt genau die gleiche H.-feindliche, nationaljüdische Tendenz (die Wendungen in § 267: τὰ πάτρια ἔθη, vgl. § 281 und ἠδικήθημεν braucht man durchaus nicht Josephus selbst, sondern kann sie sehr wohl seiner Quelle zuschreiben, s. z. B. ant. Iud. XV 7. 329. 425: ἡμῖν es würde sich dann wieder um eine wörtliche Entlehnung handeln s. S. 14).
    Wir haben also in § 267–295 den von mir nachgewiesenen jüdischen Anonymus vor uns, der darnach in der nicht rein chronologischen, sondern zum Teil sachlichen Gruppierung der Tatsachen (die sachliche Anordnung tritt besonders deutlich in § 292ff. hervor, beachte auch den unvermittelten Übergang in § 291 zu 292, an dem wohl der exzerpierende Josephus schuld ist) mit dem Anonymus Nr. 1 zusammentrifft, und zwar dieser doch wohl durch den anderen beeinflußt (für diese Annahme spricht auch das soeben hervorgehobene Zusammengehen der Tendenz von ant. Iud. XV 298 mit der von XV 328–330, einer Stelle, die dem jüdischen Anonymus zuzuweisen ist, s. S. 72 Anm.). Die Quellenkritik verbietet also § 267–298, spez. 295–298 (d. h. das ganze c. 8) mit dem folgenden § 299 näher zu verbinden, obwohl dies formal bei Josephus durch ‚κατὰ τοῦτον μὲν οὖν τὸν ἐνιαυτὸν τρισκαιδέκατον ὄντα τῆς Ἡρώδου βασιλείας‘ geschieht. Die Quellenkritik gestattet aber auch ferner nicht, wie Schürer es vorschlägt, § 299 direkt an § 266 anzuschließen. Denn während von § 299 an uns Nikolaos von Damaskos vorliegt, ist dies für § 266 unmöglich, da hier von dem gesetzwidrigen Handeln des Königs die Rede ist (παρανομούμενα, vgl. XVI 185: παρανομηθέντα), und da auch in der vorhergehenden Erzählung von dem Ende des Kostobar durchweg ein jüdischer, antiidumäischer Standpunkt hervortritt (s. § 255. 259f.). Es schließt sich vielmehr sowohl formal (s. den Übergang von § 266 zu 267) als sachlich c. 8 an das vorher ausgeführte an. (Die Kostobarerzählung wirkt auch stilistisch gegenüber dem vor ihr stehenden Abschnitt wie eine Einlage, s. § 252 und 253; es ist auch für die Quellenkritik wichtig, daß in ihr uns wieder das sachliche Darlegungsprinzip – das Leben des Kostobar wird uns ganz vorgeführt – entgegentritt). So darf man denn auf jene Anschlußformel κατὰ τοῦτον μὲν οὖν τὸν ἐνιαυτὸν κτλ. nichts geben, sie nicht als chronologisches Indizium für die Gründung von Sebaste im J. 25 v. Chr. verwerten, sondern nur wieder als Zeichen dafür, daß Josephus wörtlich aus seinen Quellen abgeschrieben hat. Es wäre natürlich möglich, daß er sich dieses Anschlusses bedient hätte, weil bei Nikolaos von Damaskos tatsächlich vorher von Sebaste die Rede gewesen ist, freilich dann nicht von seiner Gründung, sondern etwa von der Vollendung des Umbaus im J. 25 v. Chr.
Empfohlene Zitierweise:
Walter Otto: Herodes. Beiträge zur Geschichte des letzten jüdischen Königshauses. Metzler, Stuttgart 1913, Seite 79. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Otto_Herodes.djvu/060&oldid=- (Version vom 1.8.2018)