Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

und die Kreiskosten besteuert wurde. Daher war auch der Rentenertrag immer unbedeutend und belief sich noch im Jahr 1806 über Abzug aller Verwaltungskosten kaum auf 1500 fl. Zu einem Kammerzieler zahlte Eglofs 26 Reichsthaler 221/2 kr., zu einem Römermonat 12 fl. Das Kreiskontingent betrug 8 Mann zu Fuß und 1 Reiter.

Im Jahre 1764 erwarb das gräfliche Haus die reichsritterschaftl. Herrschaft Siggen durch Kauf von dem Reichsstifte Kempten. Als Kemptensches Lehen hatten die Humbiß-Wallrams diese Herrschaft bis zum Jahr 1698 inne, in welchem Jahr der letzte dieser Humbißschen Linie starb, und das Lehen wieder an Kempten heimfiel. Der Ankauf der Herrschaft durch die reichsgräfliche Familie änderte nichts in der politischen Stellung der ersteren; sie steuerte zu dem Ritterkanton Hegau-Allgau-Bodensee und bestand aus den jetzigen Gemeinden Siggen und Göttlishofen; ihre Bewohner sind noch jetzt fast durchaus falllehenbare Bauern.

Diese Gesammtbesitzung, die Reichsgrafschaft Eglofs und die Herrschaft Siggen erkaufte im Jahr 1804 die Fürstin von Windisch-Grätz, geborene Herzogin von Aremberg (angeblich für 261.000 fl. theilweise in Bankobligationen), und K. Franz II. erhob im darauf folgenden Jahre Eglofs mit Siggen zum Reichsfürstenthum Windisch-Grätz. Im Jahr 1806 aber kam dasselbe in Folge des Preßburger Friedens unter die Hoheit der Krone Württemberg und Fürst Alfred trat hierdurch in die Reihe der k. württemb. Standesherren. Eglofs wurde den 10. Septbr. 1806 von dem französischen General Börner an den k. württemb. Landeskommissär von Maucler übergeben; Siggen wurde im Februar desselben Jahres von Bayern besetzt, den 30. Oktbr. jedoch erfolgte in Folge des Staatsvertrags vom 13. Okt. die Übergabe durch den französischen General Lecamus zugleich mit den übrigen Rittergütern im Kanton Allgäu-Bodensee an den k. württ. Bevollmächtigten Baron von Reischach. Unter Eglofs glaubte man württembergischer Seits auch die sogenannten Freischaften oder freien Leute des oberen und unteren Sturzes im Vorarlbergischen mitbegriffen, wie sie denn von jeher einen integrirenden Theil dieser Grafschaft ausgemacht hatten. Sonach erscheinen sie noch in dem k. württ. Staatshandbuch vom Jahr 1807 und 1808. Allein Bayern ließ schon im Oktbr. 1806 die württembergischen Wappen abnehmen und behauptete sich im faktischen Besitz, bis der Staatsvertrag vom Jahr 1810 auch diesen Differenzen ein Ende machte.

Das Patrimonial-Ober-Vogtei-Amt für Eglofs und Siggen hatte seinen Sitz in Eglofsthal, bestand aus einem Oberamtmann, Oberamtsrath und Sekretär, und übte die Justizpflege in erster


Empfohlene Zitierweise:
Beschreibung_des_Oberamts_Wangen: Beschreibung des Oberamts Wangen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1841, Seite 168. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Wangen_168.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)