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mittelmäßigen des Oberamtsbezirks. Eigene Fonds (825 fl. Kapitalvermögen abgerechnet) hat die Gemeinde nicht; den Gemeinde-Aufwand bestreitet sie durch Umlagen. Die Gewerbe sind höchst unbedeutend und genügen nicht einmal dem örtlichen Bedürfniß, indem die Nähe der Stadt Wangen das Aufkommen derselben verhindert. Zwei Sägmühlen liefern Schnittwaaren, die zum Theil nach Lindau gehen. – Der ganze Gemeindebezirk bildete bis zum Jahr 1803 einen Theil des Gebietes der Reichsstadt Wangen, und zwar den sogenannten „Gerichtsbezirk Deuchelried,“ über welchen die Stadt die hohe und niedere Gerichtsbarkeit besaß. So weit die Geschichte reicht, war derselbe Eigenthum des Stiftes St. Gallen und dem Maieramt in Wangen zugetheilt. 1307 hat das Kloster Leibeigene in Tichtlerriet, und 1318 schenken Egilolf und Marquard von Schellenberg dem Kloster alle ihre Besitzungen in Tychtelerrieth (Trad. S. Gall. Msc). Allein schon frühe wurden einzelne Weiler und Höfe theils der Stadt Wangen, theils einzelnen Bürgern, den Wermeistern, Guggern, Haldern, so wie auswärtigen Adeligen, zu Lehen gegeben, unter denen die Herren von Wolfatz, Haldenberg und Offlings waren. Auch die Herren von Praßberg und Ratzenried besaßen einzelne Güter und Höfe in dieser Gemeinde. Alle diese erwarb nach und nach sammt der niederen Gerichtsbarkeit die Stadt Wangen durch Tausch und Kauf; s. oben S. 137. Die hohe und forstliche Gerichtsbarkeit aber gehörte (den Weiler Deuchelried selbst und Wiesen ausgenommen) zur Herrschaft Eglofs. Erzherzog Maximilian, welcher im Anfang des 17. Jahrhunderts diese Herrschaft besaß, überließ 1608 die hohe Gerichtsbarkeit der Stadt Wangen pfandweise; als aber Eglofs im Jahr 1650 an die Grafen von Traun und Abensberg kam, wurde diese Pfandschaft wieder ausgelöst und die hohe und Forstgerichtsbarkeit von den genannten Grafen geübt, bis zum Jahr 1767, wo sie dieselbe mit Bewilligung des Kaisers Joseph um 12.000 fl. an die Stadt Wangen verkauften. Im Jahr 1806 kam die Gemeinde mit Wangen von Bayern an Württemberg. Somit ist der Staat Grundherr. Die Zehnten sind getheilt. Von dem Pfarrweiler Deuchelried selbst und den drei dazu gehörigen Parzellen wird der Großzehnten an den Hospital in Wangen nach Winterfuhren, deren 82 sind, in Geld (zu 1 fl. 26 kr. pr. W.) entrichtet, der kleine Zehnten hingegen von der Stadtpflege Wangen ebenso (zu 4 kr. pr. W.) erhoben. Die übrigen Orte geben zusammen von 777 Winterfuhren den großen und kleinen Zehnten an die Stadt Wangen, und zwar für ersteren 56 kr., für letzteren 4 kr. pr. W. Wiesen und Wolfatz endlich sind nur kleinzehntpflichtig und zahlen der Stadt pr. W. 4 kr. Heu- und Blutzehnten wird nicht erhoben. In der Gemeinde besteht eine Pfarrei mit Schule (1 Lehrer) in


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Beschreibung_des_Oberamts_Wangen: Beschreibung des Oberamts Wangen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1841, Seite 154. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Wangen_154.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)