Kirchheim. Hier und in den Parzellen Heerhof und Osterholz bezog der Fürst Oettingen Wallerstein den großen, Heu- und Novalzehenten, den kleinen und Blutzehenten die evangel. Pfarrstelle. In Jaxtheim war letztere ausschließlich zehentberechtigt.
Kösingen mit Hohlenstein. Den großen Zehenten bezog der Fürst von Oettingen Wallerstein; den kleinen, Heu- und Blutzehenten die Pfarrstelle; den Novalzehenten der Staat.
Neresheim, Schloß. Diese Markung war zehentfrei.
Oberdorf. Den großen und Heuzehenten bezog die Standesherrschaft Oettingen Wallerstein; den kleinen und Blutzehenten die Stadtpfarrstelle Bopfingen; den Novalzehenten der Staat.
Ohmenheim mit Dehlingen. Den großen Zehenten bezog in ersterer Markung der Fürst Thurn und Taxis, in letzterer der Fürst Oettingen Wallerstein. Den kleinen, Heu-, Blut- und Novalzehenten in beiden die Pfarrstelle.
Pflaumloch. Den großen Zehenten bezog der Spital Nördlingen und zu einem kleinen Theil der Fürst Oettingen Spielberg; den kleinen und Blutzehenten die kath. Pfarrstelle; den Heuzehenten ein Bauer.
Röttingen. Den großen und einen Theil des Heuzehenten bezog der Fürst Oettingen Wallerstein, den andern Theil, den kleinen und Blutzehenten bezog die Pfarrstelle; den Novalzehenten der Staat; in Berg und Freudenhöfe war derselbe allein zehentberechtigt; in Kahlhöfe der Fürst Oettingen Wallerstein.
Schloßberg. Diese Markung war zehentfrei.
Schweindorf. Den großen Zehenten bezog der Spital Nördlingen, den kleinen, Heu- und Blutzehenten die Pfarrstelle, den Novalzehenten der Staat. In Mörtinger-Höfe bezog der Spital den großen, kleinen und Heuzehenten; den Novalzehenten der Staat.
Trochtelfingen. Der Fürst von Oettingen Wallerstein bezog den großen, kleinen und Heuzehenten; die Pfarrstelle den kleinen Zehenten und den Blutzehenten. An sämtlichen Zehentgattungen hatte auch ein Hofbesitzer Antheil.
Trugenhofen. Den großen Zehenten bezog der Fürst von Thurn und Taxis, den kleinen, Heu-, Blut- und Novalzehenten die Pfarrstelle.
Unterriffingen, Oberriffingen und Michelfeld. Den großen Zehenten bezog der Fürst Oettingen Wallerstein; den kleinen, Heu- und Blutzehenten die Pfarrstelle; den Novalzehenten der Staat.
Utzmemmingen. Den großen Zehenten bezog der Fürst Oettingen Wallerstein; alle übrigen Zehenten die Pfarrstelle.
Waldhausen. Den großen Zehenten und einen Theil des kleinen Zehenten bezog der Staat; den andern Theil des kleinen und
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neresheim. H. Lindemann, Stuttgart 1872, Seite 119. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtNeresheim0119.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)