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Weitaus den größten Theil der Nadelwaldungen bildet die Fichte, den kleineren Theil die gemeine Forche, erstere zum Theil in natürlicher Verjüngung erzogen, im übrigen beide durch Anbau auf Ödungen. Die geringste Fläche nehmen die aus Laub- und Nadelholz – namentlich aus Fichten, Rothbuchen, Eichen etc. gemischten Bestände ein. In hiebreifen Abtheilungen derselben hat man neuestens Plätzesaaten mit Weißtannen ausgeführt.

Von wildwachsenden Sträuchern kommen außer den ganz gewöhnlichen vor:

Der Haselnußstrauch (sehr allgemein), der rothe und schwarze Hollunder, der Pfaffenkäppchenstrauch, der Kreuzdorn, das Pulverholz, der Wasserholder, der Schlingstrauch, das Roth- und Weißbeinholz, die Steinmispel (auf Kalkfelsen), der Seidelbast, die Waldrebe, der Sauerdorn, viele verschiedene schönblühende Rosen, darunter die bibernellblättrige, die Weinrose und die Waldrose; ferner die Stachelbeere, die Steinbeere, und sehr häufig der Wachholder.

Wohl 80 % der gesamten Waldungen des Oberamts stehen im Hochwaldbetriebe, wobei je nach Maßgabe der Holzart und der örtlichen Wachsthumsfactoren eine Umtriebszeit von 60 bis 100 Jahren zu Grund gelegt ist. Die schlagweise Abnützung der Mittelwaldungen geschieht zumeist bei einem Unterholzalter von 35 Jahren.

Das örtliche Klima des Herdtfeldes und seiner nach Nordost in das sogenannte Ries auslaufenden Vorberge ist rauh. Der Winter beginnt in der Regel früh und streng. Er hält lange an, so daß der Frühling kaum etwas über einen Monat dauert. Den Nadelstangenhölzern werden öfter Stürme, Schnee- und Eisdruck, dem natürlichen Nachwuchse in Abtriebsschlägen und den Kulturen häufig Spätfröste in größerer Ausdehnung nachtheilig. Der große braune Rüsselkäfer sucht den Kulturen in einzelnen mittägigen Lagen verderblich zu werden. Wildbeschädigung in den Waldungen kommt neuestens nur selten mehr vor.

Die den politischen Gemeinden gehörigen Korporations-Waldungen werden genau nach den für den Wirthschafts- und Kulturbetrieb in den Alb-Staatswaldungen aufgestellten allgemeinen Grundsätzen und Regeln unter der eingehenden Leitung der betreffenden Königl. Revierförster behandelt. Die meisten dieser Gemeinden und auch einzelne Gemeinderechtsgenossenschaften, sofern nur ihr Waldbesitz nicht unter 50 Morgen = 15,7 Hectar beträgt, haben sich hiernach von geprüften Technikern besondere Wirthschaftsplane ausarbeiten und diese der höheren Genehmigung unterstellen zu lassen.

Der zu Kulturzwecken erforderliche Setzlingsbedarf wird überall in zahlreichen Pflanzschulen nachhaltig angezogen, auch der alljährliche

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neresheim. H. Lindemann, Stuttgart 1872, Seite 105. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtNeresheim0105.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)