1812 wurde die Unteramtei und Amtsschreiberei Mainhardt aufgelöst und der Ort der Unteramtei und Amtsschreiberei Böhringsweiler zugetheilt. Das Unteramt Böhringsweiler wurde im Jahr 1826 mit Errichtung der Notariate aufgehoben und Mainhardt wurde nun dem königl. fürstlichen Amte Pfedelbach zugetheilt.
Die staatsrechtlichen Verhältnisse des fürstlichen Hauses Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein wurden durch die Declaration vom 27. Oct. 1823 (Reg.-Bl. Nr. 61) geordnet, in deren Folge Mainhardt zum königl. fürstlichen Amt und Amtsgerichte Pfedelbach getheilt wurde.
Im Juni 1835 verzichtete der Fürst auf die übernommene Polizeiverwaltung, worauf das Oberamt Weinsberg dieselbe von dem aufgehobenen königl. fürstlichen Amt Pfedelbach-Mainhardt übernahm.
Die dazu gehörige Gemeinde Geiselhard mit Parzellen gieng im Jahr 1840 vom Oberamt Weinsberg an das näher gelegene Oberamt Öhringen über.
Im Dec. 1839 verzichtete der Fürst auch auf die 1823 übernommene Gerichtsbarkeit, worauf dieselbe von dem aufgehobenen königl. fürstlichen Amtsgerichte Pfedelbach-Mainhardt an das Oberamtsgericht Weinsberg übergieng (Reg.-Bl. von 1839. S. 741).
Geiselhard gieng sofort im Jahr 1842 wie an das Oberamt, so an das Oberamtsgericht Öhringen über, blieb aber (s. oben) mit Mainhardt bis jetzt in kirchlichem Verband und somit auch dem Decanatamt Weinsberg untergeordnet.
Gefällberechtigt war beim Erscheinen der Ablösungsgesetze von 1848 und 1849: a) der Fürst Carl von Hohenlohe-Bartenstein in Mainhardt selbst, im Dennhof, in Gailsbach, in Hohenstraßen, im Wiedhof. b) Die Stiftungspflege Öhringen.
Neuhütten mit 876 Einw. liegt auf der Hochebene des sog. Burgfriedens, 51/8 Stunde (geom.) südöstlich von der Oberamtsstadt
F. L. I. Dillenius: Beschreibung des Oberamts Weinsberg. Karl Aue, Stuttgart 1861, Seite 306. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWeinsberg_306.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)