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geschmälerten Bestand fest erkaufte, und zwar Schloß und Städtlein Löwenstein, die Dörfer und Weiler Willsbach, Höslinsülz, Breitenau, Heinrieth, Happenbach, Sulzbach im Murrthal, Kleinhöchberg, Trautzenbach, Erlach, zum Theil Berwinkel, den Fruchtzehnten und eine Weingült in Heilbronn u. s. w. (Act. Theod. Pal. 1, 366); hiezu kam noch, im Jahr 1453 von dem Domherrn Georg verkauft, der Löwensteinische Lehenhof (Kremer Gesch. des Kurf. Friedrichs von der Pfalz 1, 632).

Obigen Pfalzgrafen Ludwigs Bruder, Friedrich († 1476), vieljähriger Regent der Rheinpfalz (während Ludwigs Sohn Philipp minderjährig war), für unsere Gegend auch dadurch merkwürdig, weil er 1471 – durch Vertrag mit Hohenlohe – Böhringsweiler nebst Zugehörungen fest an sein Haus brachte, gebrauchte in seiner letztwilligen Verordnung nebst Anderem die Grafschaft Löwenstein zur Versorgung seines mit Clara Tettin von Augsburg erzeugten Sohnes „Ludwig von Baiern“ (geb. 1463), welcher von dem Pfalzgrafen Philipp gar nicht als Erbe anerkannt, endlich aber doch in einen Theil des Vermächtnisses, so namentlich 1477 in die Herrschaft Scharfeneck (am Hardgebirge) und 1488 in die Grafschaft Löwenstein eingesetzt wurde, so daß er sich „Graf von Löwenstein und Herr zu Scharfeneck“ nannte, neben dem, daß er als ehlicher Sohn Pfalzgraf Friedrichs anerkannt wurde. War auch diesem Ludwig († 1524) von dem K. Maximilian I. im J. 1494 der Stand und Rang eines Reichsgrafen angewiesen worden, so konnten doch er und seine Nachkommen nicht zum andauernden Genuß der ihnen bestimmten Reichsstandschaft gelangen. Nachdem nämlich Herzog Ulrich von Württemberg im J. 1504 neben mehreren pfälzischen Besitzungen die Grafschaft Löwenstein erobert hatte, kamen deren Hauptbestandtheile, Löwenstein selbst, unter württembergische Landeshoheit und als Mannlehen unter dieselbe Lehensherrlichkeit, und wurden dem Württemberger Lande einverleibt. Hierüber wurde am 2. Nov. 1510 ein Vertrag errichtet, wonach der Graf württembergischer „Erbdiener“ (nicht aber eigentlicher Landsaße unter württembergischer Obrigkeit) wurde, das Halbtheil Erz oder Bergwerk an Württemberg folgen lassen sollte, und wonach ferner ein Paar gräflich Löwensteinische Dorfschaften gänzlich an Württemberg kamen, der Rechtszug von dem Löwensteinischen Gericht an das herzogliche Hofgericht festgesetzt wurde. Gleichwohl erscheinen, noch ehe die Grafschaft Wertheim dem Hause Löwenstein Sitz und Stimme auf den Reichstagen gab, z. B. 1566 zwei Brüder von Löwenstein auf dem Reichstag zu Augsburg, und erst nach längerem Streite (Zeitschr. d. hist. Vereins

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F. L. I. Dillenius: Beschreibung des Oberamts Weinsberg. Karl Aue, Stuttgart 1861, Seite 119. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWeinsberg_119.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)