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3, 352 ff. 433–437); ihre Burg ragte ehedem auf der Höhe nordöstlich von Metzingen empor.[1]

Stöffeln und Gönningen erkaufte Graf Eberhard der Erlauchte von Württemberg im Jahr 1300 von Cuno, Albrecht und Konrad von Stöffeln, versetzte die neue Erwerbung aber sogleich wieder für den angeliehenen Kaufschilling an die Herren von Gundelfingen, von denen sie wieder ausgelöst wurde. Nach Ableben Graf Eberhards erscheinen sein Sohn Graf Ulrich und dessen Schwager Graf Rudolf von Hohenberg († 1336) in gemeinschaftlichem Besitz. Im Jahr 1329 theilten beide Schwäger so ab, daß Ulrich den ehemaligen Antheil Bertholds von Gundelfingen, Rudolf den – Heinrichs von Gundelfingen erhielt. Bald jedoch erfolgte die Rücklosung des Ganzen an Württemberg, 1331 eines Theils von St. aus den Händen des genannten Grafen Rudolfs, 1339 des Restes aus denen seines Sohnes Graf Hugo, welcher noch die Hälfte von „Burg“ St. und „Stadt“ G. samt dem Kirchensatz in Gönningen für 1200 Pf. H. abtrat (Schmid, Mon. Hohenb. 265. 279. 348).

Schon 1345 aber wurden Stöffeln und Gönningen wieder für 2700 Pf. H. an den Truchseßen Ulrich von Urach verpfändet, welcher nun seinen Sitz auf der Burg Stöffeln nahm und daher auch als Truchseß von Stöffeln vorkommt. Er verkaufte einige zu der Pfandschaft gehörige Güter an die Stadt Reutlingen, sein Sohn Konrad aber gab 1372 für 1350 Pf. H. die Pfandschaft wieder an Württemberg zurück. Der Mitbesitz Reutlingens zu Gönningen veranlaßte, namentlich wegen des damaligen Kriegs zwischen Württemberg und den Reichsstädten, viele Unannehmlichkeiten und 1388 bemächtigten sich die Reutlinger des ganzen Ortes. Am 31. Aug. 1389 jedoch, als Graf Eberhard sich mit Reutlingen vertrug, wurde festgesetzt, die Stadt sollte ihren, dem verstorbenen Truchseßen Ulrich abgekauften Antheil an Gönningen an Württemberg abtreten und dieses in ungestörtem Besitz lassen, dafür aber seine Schönbuchsgerechtigkeit, wie von Alters her, behalten.

Im dreißigjährigen Kriege nach der Nördlinger Schlacht von 1634 erhob die Erzherzogin Claudia, Wittwe des Erzherzogs Leopold, Ansprüche auf Gönningen und benachbarte Orte als vormaliger Zugehörde der Grafschaft Achalm und nöthigte den Bewohnern die Huldigung ab. Sie verlor jedoch den deßhalb gegen sie vor dem Reichshofrathe geführten Proceß.


  1. Hieher wird auch bezogen die Ecclesia in Stoephen (sic), welche 1275 neben der in Pfullingen aufgeführt wird. Freiburger Diöcesanarchiv 1, 76.
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tübingen. H. Lindemann, Stuttgart 1867, Seite 384. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OATuebingen_384.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)