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umgeben, war ein wenig entfernt in der Richtung gegen das Lustnauer Thor und den Bebenhauser Hof. Graf Eberhard im Bart ließ das Kloster durch den Prior Nicolaus von Sindelfingen, dem Augustinerorden gemäß – mit Zustimmung des Bischofs von Constanz – reformiren, freite alle gegenwärtigen und zukünftigen Güter desselben und erlaubte den Nonnen bei der Unzulänglichkeit ihres Einkommens für sich selbst und andere Leuten zu arbeiten, was ihnen nutz sei, ohne Jemands Irrung und Eintrag (1479). Die Nonnen aber klagten über allzugroße Nähe weltlicher Nachbarschaft und baten um Übersiedlung in das Kloster Owen, wo sie auch wirklich nach erhaltener Erlaubniß am 17. Aug. 1492 einzogen. In ihrer Kirche wurde noch einige Zeit Gottesdienst gehalten.

Zwischen dem Spital und der Jakobskirche, linker Hand, wenn man über die „krumme Brücke“ zum Schmidthor geht, lag die Klause oder das Beginnenhaus. Später scheinen jedoch die Beginnen ihre Wohnung auf die andere Seite der Ammer verlegt zu haben, wo ein alterthümliches Haus, welches hinten an die Judengasse stoßt, noch jetzt als Klause gilt. Ihre Wohnung schenkte Herzog Ludwig 1576 seinem Burgvogt Hans Hermann v. Ochsenbach (Sattler Top. 281).

Während der österreichischen Regierung wurde der Reformation der Eingang in Württemberg strengstens verwehrt und deßhalb sogar der Verkehr Tübingens mit Reutlingen gesperrt. Ein Tübinger Kaplan, welcher geheirathet und ein Kind in deutscher Sprache getauft hatte, wurde, weil er sich weigerte seinen Irrthum abzuschwören, am 2. Juni 1525 mit dem Strange hingerichtet, und 2 Jünglinge und 5 Jungfrauen, welche sich zur Lehre der Wiedertäufer bekannten, wurden 1530 öffentlich auf dem Markte verbrannt. Nachdem jedoch Herzog Ulrich sein Erbfürstenthum wieder gewonnen hatte (1534), traf er sogleich Anstalten zur Einführung der Reformation in der Stadt wie im Amt Tübingen. Ambrosius Blaurer, welcher im Oberland reformirte, rief am 2. Sept. 1534 die Geistlichen der Stadt zusammen und erklärte ihnen, es sei des Herzogs Fürnehmen, Gott zu Lob und Dankbarkeit das heilige Gotteswort aufzurichten und in seinem Lande zu pflanzen und zu handhaben. Wer von der Messe, den Ceremonien der Kirche etc. abstehe und das heilige Gotteswort predige, werde an dem Herzog einen gnädigen Herrn haben; wenn es aber Einer nicht thue, werde der Herzog des Hirten wegen die Schäflein nicht verderben lassen. Die Geistlichen baten um Bedenkzeit, die Angehörigen der Universität erklärten, wissenschaftlich

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tübingen. H. Lindemann, Stuttgart 1867, Seite 276. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OATuebingen_276.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)