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längst in kleine Theile zertrümmert, befanden sich im Eigenthum des Staats und des obgenannten Adels; sie waren mit verschiedenen Abgaben an Geldzinsen, Küchengefällen und Früchten belastet. Das Obereigenthum wurde, wie im ganzen Land, durch die Gesetze vom Jahr 1817 unentgeldich aufgehoben und die Laudemien für ablösbar erklärt.

Gefälle von Personal-Leibeigenen wurden zu Tübingen, Dußlingen, Derendingen, Gönningen, Hagelloch, Immenhausen, Kilchberg, Mähringen, Nehren, Weilheim bezogen und zwar jährlich Manns- und Leibsteuern, Leibhennen, bei Verheirathungen Salzscheiben und Brautlauf, bei Sterbfällen das beste Stück Vieh, auch Oberkleid und Gürtelgewand.

Eine Lokal-Leibeigenschaft bestund nicht.

Diese Gefälle wurden durch die Gesetze v. J. 1817 aufgehoben.

C. Grundlasten und ähnliche nunmehr abgelöste Abgaben.

Falllehen waren, wie schon erwähnt, keine im Bezirk vorhanden; dagegen Erblehen in beinahe sämtlichen Orten desselben: diese wurden durch das Edikt vom 18. Nov. 1817 §. 7 in Zinsgüter verwandelt, welche mit Hellerzinsen, Kirchengefällen Gülten, Landachten, Frohngeldern und in Veränderungsfällen zum Theil auch mit Handlohn und Weglöse belastet waren. Durch die Gesetze von 1817, 1836, 1848 und 1849 kamen sie ohne Ausnahme zur Ablösung; die durch die Gesetze von 1848 und 1849 zuletzt festgestellten Ablösungssummen wurden in Renten bis zu einer Dauer von 25 Jahren zerschlagen, von welchen die letzten auf den 18. April 1873, beziehungsweise 11. Nov. 1877 verfallen.

D. Zehenten.

Tübingen. Den großen, kleinen, Heu- und Weinzehenten hatte der Staat großen Theils zu beziehen; von einigen Gewanden stund er dem Hospital Tübingen, der Pfarrei Rottenburg und der Pfarrei Kilchberg zu.

Altenburg. Der große Zehente stund dem Staat, der kleine der Pfarrei Oferdingen, der Heuzehnte den Widdumbauern zu Oferdingen zu.

Bebenhausen. Der Staat hatte den großen, kleinen und Obstzehenten von einem Ackerbezirk und ebenso den Heu- und Öhmdzehenten von einem Bezirk, Gärten und Wiesen, zu beziehen.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tübingen. H. Lindemann, Stuttgart 1867, Seite 167. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OATuebingen_167.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)