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Die Vorbereitung zur Saat geschieht reihenweise mit 21/2′ Breite der Riefen und ebenso großen Zwischenräumen. Bei der natürlichen Verjüngung der Laubholzhochwaldungen wird wegen der meist langsamen Besamung und wegen der von Spätfrost und Verrasung des Bodens drohenden Gefahren der Schluß des Bestandes nur insoweit unterbrochen, als brauchbarer Nachwuchs sich bereits vorfindet, die Stellung von sogenannten Vorbereitungs- und Besamungsschlägen unterbleibt mithin, und auf die letzte Durchforstung folgen Nachhiebe, welche auf derselben Fläche häufig wiederkehren, doch im Schönbuch vor dem 20. bis 30. Jahre selten beendigt werden können. Wüchsige Eichen jüngeren Alters werden, jedoch nur in den Laubwaldungen, einen zweiten Umtrieb übergehalten, um stärkere Stämme zu erziehen, wo möglich in größeren Horsten. Leichter und schneller, wegen der reichlicheren Samenjahre, geht die Verjüngung der Buchenhochwaldungen an den Albabhängen vor sich.

Eigentliche Durchforstungen werden bei der Buche nicht leicht vor dem 35. bis 40. Jahre möglich, doch sucht man schon von dem 15.–20. Jahre an durch Reinigungshiebe und Ausnutzung von Wieden den jungen Laubholzpflanzen die nöthige Freistellung zu verschaffen. In den Forchensaaten kann man in der Regel schon mit 15, in den engeren Fichtenpflanzungen mit 20–25 Jahren durchforsten. In den Laubholzbeständen kehren die Durchforstungen meist alle 15, in den Nadelholzbeständen alle 10 Jahre und bei der Forche oft sogar nach noch kürzerer Zeit wieder.

Die Wirthschaftsgrundsätze für die Körperschaftswaldungen sind, soweit solche dem Schönbuch angehören und Hochwaldwirthschaft haben, von denjenigen für die Staatswaldungen wenig verschieden. Nur die Umtriebszeit ist in ihnen gewöhnlich etwas kürzer und beträgt 70–90 Jahre für das Laubholz, 60–90 Jahre für das Nadelholz. In den südlich vom Neckar gelegenen Körperschafts- und gutsherrlichen Waldungen besteht vorwiegend Mittelwaldwirthschaft mit 20 bis 30jährigem Umtrieb, welche nichts besonderes bietet. Es wird nur darauf gesehen, daß die ordnungsmäßig gestellten Mittelwaldschläge jedesmal mit entsprechenden Holzarten, besonders Eichen, Hainbuchen und Eschen von 4–6′ Höhe nachgebessert und daß die gesetzten Pflanzen einige Jahre später durch Ausschneiden des Weichholzes vor Verdämmung geschützt werden. Fast sämtliche Gemeinden haben in den letzten 10 bis 12 Jahren in ihren Waldungen die nöthigen Saatschulen angelegt, wie denn auch bei allen besondere Waldwirthschaftsplane bestehen. Durch geordnete Waldwirthschaft im

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tübingen. H. Lindemann, Stuttgart 1867, Seite 146. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OATuebingen_146.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)