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verödeten Flächen im Schönbuch wieder in Bestockung zu bringen suchte, und in noch ausgedehnterem Maße werden beide Holzarten – die Fichte auf besserem, die Forche auf geringerem Boden – seit 15–20 Jahren zu Umwandlung der heruntergekommenen Laubholz-Bestände des Schönbuchs verwendet. Auch in den Waldungen südwärts vom Neckar, wo, mit Ausnahme der Buchenwaldungen am Alb-Abhang, die Buche gegenüber der Eiche, Hainbuche und den weichen Laubhölzern mehr zurücktritt, gewinnt das Nadelholz, besonders die genügsame Forche auf Keuper und Lias immer mehr Boden. Für jetzt beträgt zwar die Fläche der Laubwaldungen im Bezirk noch immer etwa 2/3 der gesamten Waldfläche, es läßt sich aber mit Bestimmtheit vorhersehen, daß Forche und Fichte in nicht entfernter Zeit das Übergewicht über das Laubholz erlangen und daß Buche und Eiche nebst den übrigen Laubhölzern nur auf den besten Standorten und auch hier nur in dem Fall sich erhalten werden, wenn es gelingt, den verderblichen Streu-Entziehungen Einhalt zu thun. Als Holzarten, welche mehr versuchsweise im Kleinen angezogen worden sind, wären außer der Lärche noch zu nennen: die Schwarzforche, die Weißtanne, die Ulme, die Spitzahorn, die Weißerle. Außerdem ist bemerkens werth eine im Schönbuch vorkommende Varietät der Buche mit rauher, aufgerissener Rinde, die sogenannte Steinbuche, und eine Varietät der weichhaarigen Birke mit dunkler, sich aufrollender Rinde, die sogenannte Schwarzbirke. 1

Der dermalige Zustand der Waldungen im Bezirk ist nächst der Wirkung des Standorts wesentlich das Ergebniß ihrer Geschichte. Der Schönbuch war früher mit manchfaltigen Nutzungsbefugnissen der Umwohner belastet, deren Ursprung in die frühesten Zeiten dieses ehemaligen Reichswaldes fällt. Sie hatten die Befriedigung des Bedarfs der Bevölkerung an Bau-, Nutz- und Brennholz, an Weide, Mast, Bausteinen und Bausand, auch Töpferthon zum Gegenstand. Unterschieden wurde zwischen den weiter gehenden Nutzungsbefugnissen der Schönbuch-Berechtigten und den beschränkteren der sogenannten Schönbuch-Genossen. Die Berechtigten durften ursprünglich neben anderem ihren ganzen Bedarf an Brennholz aus dem Schönbuch beziehen und waren dabei an bestimmte Holzarten nicht gebunden, insbesondere war ihnen auch die Erhauung von Buchenholz gestattet, während die Schönbuch-Genossen mit ihrem Brennholzbezug auf den sogenannten rechten Hau, d. h. auf geringere Weichhölzer, abgängiges und Abfallholz, Windwürfe und dergleichen verwiesen waren. Die erste Klasse von Nutzungsbefugnissen stammt ohne Zweifel zunächst von den königlichen Fronhöfen in den Schönbuchorten ab

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tübingen. H. Lindemann, Stuttgart 1867, Seite 139. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OATuebingen_139.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)