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verschiedene Münzakkorde der Stadt bekannt, z. B. von den J. 1623, 1700; nach letzterem mußten die Münzmeister für die Lehenszeit von einem Jahre der Stadt 1000 fl. bezahlen. Das Münzschlagrecht wurde übrigens in späterer Zeit wenig mehr ausgeübt.

Zur Geschichte des Kriegswesens.[1]

Wie auch sonst bestand in früherer Zeit der Kern des Wehrstandes in Rottweil aus den waffenfähigen Männern der in Zünfte eingetheilten Bürgerschaft; bei einer im J. 1615 vorgenommenen Generalmusterung zählte man 668 Mann von der Bürgerschaft, 39 von den Nichtbürgern, 1360 von der Landschaft. Wenn in Kriegszeiten das Zeichen mit der Sturmglocke gegeben wurde, so mußten der Bürgermeister und der Schultheiß, letzterer mit dem Stadtbanner, sämtliche Richter, Müssiggänger, Söldner und Berittene vor der Herrenstube bei dem Kreuze bewaffnet erscheinen; vor dem Auszuge wurden die Kriegsartikel verlesen; wer im Gefechte sich feige benahm oder fliehen wollte, durfte von den Hauptleuten niedergestoßen werden, wer aber wirklich die Flucht ergriff, den traf ewige Verweisung, unter Umständen die Todesstrafe; die Kinder solcher, welche in der Stadt Kriegsdiensten gefallen, wurden steuerfrei. In Kriegszeiten wurde ein eigener Kriegsrath aufgestellt, gewöhnlich aus 9 Mitgliedern bestehend. Allmählig verdrängte wie auch sonst der Söldnerdienst das alte Wehrsystem.

Die früher hier bestandene Armbrustschützengesellschaft ging in Folge des Gebrauches der Feuergewehre am Ende des 16. Jahrhunderts ganz ein, nachdem sich schon im 15. Jahrhundert die Büchsenschützengesellschaft zur Seite gestellt hatte. Diese errichtete eine eigene Bruderschaft in der Kirche des Johanniterhauses zu Rottweil und wurde daher in die Gemeinschaft des Ordens aufgenommen; den 11. Oktbr. 1455 stellte der Rottweiler Kommenthur Konrad Schappel eine eigene Urkunde über die Art dieser Aufnahme aus; den 2. März 1477 wurde ein besonderer Jahrtag für die abgeschiedenen Brüder und Schwestern der Schützengesellschaft in der genannten Kirche gestiftet. Die äußere Verfassung der Gesellschaft mit der jährlichen Versammlung am Ostermontage im Schützenhaus wurde im J. 1754 auf Grund älterer Statuten durch neue Artikel geordnet, welche im Wesentlichen noch in dieses Jahrhundert herein in


  1. Den 25. Juli 1441 bestellten Bürgermeister und Rath der Stadt den Hans Appenzeller auf 5 Jahre gegen jährlich 10 Pfd. Hllr. als Büchsenmeister (Glatz Regg. 90).
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 270. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0270.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)