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der Zehnten und Gefälle, sowie die Aufsicht über die Gebäude hatte der Großkeller zu besorgen, der, alle Jahre von Probst und Kapitel neu gewählt, bei seinem Abgang Rechnung ablegen mußte. Zu Chorherrn- und Vikarspfründen durften die Herren von Hohenlohe, später der Kurfürst von der Pfalz als Landesherr präsentiren und das Kapitel konnte nur dann den Präsentirten verwerfen, wenn dieser sich weigerte, den gewöhnlichen Eid auf die Statuten abzulegen. Seit 1484 mußte, wer durch die Herrschaft eine Pfründe erlangt hatte, dieselbe sofort wieder aufgeben, wenn sich ein vom Pabst dazu Ernannter zeigte. Wenn eine Pfründe durch freie Resignation ihres Inhabers erledigt wurde, mußte der Nachfolger ein Gnadenjahr d. h. das Einkommen des ersten Jahrs je hälftig zu den Präsenzgeldern und zum Bauamt dahinten lassen. Länger als 14 Tage durfte keiner abwesend sein, außer in Geschäften des Stifts oder im Bad auf den Rath des Arztes, sonst gieng man der Präsenzgelder verlustig. Auf Injurien und Schimpfworte war vierteljährige Entziehung des Einkommens gesetzt. Das Nebeneinanderbestehen einer Stifts- und einer Pfarrkirche führte wegen der Opfer, Taufen, Begräbnisse, Prozessionen etc. zu mancherlei Irrungen, welche von den Kanzeln herab auf anstößige Weise verhandelt wurden und zuweilen die Dazwischenkunft der höheren Behörden nöthig machten. (Cleß, Landes- und Kulturgesch. 3, 209 ff.) Für die Armen in der Stadt reichte das Stift jährlich 1 Malter Roggen, 15 Malter Dinkel, 2 Eimer Wein. (St.A.) Herzog Ulrich reformirte 1542 das Institut (s. u.) und Herzog Christoph zog es 1558 ein und schlug das Besitzthum und Einkommen zum allgemeinen Kirchengut. Die Schicksale des Stifts im 30jährigen Krieg s. u. Nur das Probsteigebäude steht heute noch, die Ruinen der Kirche und der übrigen Gebäude wurden 1813 und 14 vollends abgebrochen, wobei auch die zahlreichen Grabsteine der Stiftskirche (W. F. 1851, S. 76) zerstört worden sein mögen.

Herzog Ulrich führte auch in der Stadtkirche schon 1542 die Reformation ein und erhielt vom Stift Mosbach die Stadtpfarrei 1549 vertragsmäßig abgetreten (s. Reg.), 1557 wird neben dem Stadtpfarrer erstmals auch ein Helfer, Diakonus, genannt. Bis 1586 der Spezialsuperintendenz Weinsberg zugetheilt, erhielt M. in diesem Jahr einen eigenen Spezialsuperintendenten für Stadt und Amt; aber schon 1613 wurde die Superintendenz Neuenstadt errichtet und ihr auch Möckmühl

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Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 519. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0519.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)