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sind sie nicht in der Lage, das Raubzeug Fuchs, Marder, Wiesel, Gabelweihe, Bussard und die verschiedenen weiteren Falkenarten auf ein unschädliches Maß zu reduziren. Auch ist der Jagdschutz, abgesehen von den Staatsjagden, beinahe durchaus unzureichend und wird keine geringe Anzahl von Wild, namentlich von Hasen, beinahe jahraus jahrein in Schlingen gefangen. Bei der Feldjagd mag als weiterer Grund des Rückgangs in Betracht kommen, daß die Güter sehr vielfach parzellirt sind und das Wild keine Ruhe hat.

Die Erlegung des Wilds wird vorherrschend in Treibjagden bewerkstelligt, seltener ist der Anstand und der Pürschgang; der bäuerliche Jäger versteht unter Jagen das tagelange Durchstreifen von Feld und Wald mit einem oder gar mehreren Hunden. Die Benützung von Fallen ist selten, weil sie vielfach nicht ohne Gefahr gelegt werden können. Die Hühnerjagd, mehr nur von wirklichen Jägern getrieben, geschieht mit dem Vorstehhunde.

Eigentlicher Fischereibetrieb und Handel mit Fischen ist nicht vorhanden, es wird vielmehr nur aus Liebhaberei, aus besonderer Veranlassung oder bei ausnahmsweise günstigem Wasserstand der Fischfang betrieben, für Erhaltung eines guten Standes der Fische geschieht nichts Nennenswerthes.

Die häufigsten Fische des Bezirks sind: Hecht, Barsch, Barbe, Weißfisch, Äsche, Schleihe, Gruppe, Grundel, in der Seckach und Kessach hauptsächlich Forellen; überdies ist in Kocher und Jagst der Aalfang ziemlich ergiebig.

Zum Fang der Fische dient vorzugsweise die Flug- und Legangel, seltener der Hamen, für Forellen die sogenannte Reuse, für den Aal der Aalkasten oder Aalfang.

Von Krebsen kommt in den Bächen nur der Steinkrebs vor.

Vor Zeiten waren im Bezirk viele Seen, welche aber derzeit durchaus trocken gelegt sind.

Die Jagd in den Staatswaldungen ist gegenwärtig zu 246 Mark verpachtet, ein Pachtgeld, bei welchem, nach dem gegenwärtigen Stand der Jagd das Jagdvergnügen mit in Rechnung genommen werden muß.

Das Fischereirecht steht im Neckar theils dem Staat, theils angrenzenden Gemeinden zu, im Kocher mit der Brettach ebenso, in ersterem theilweise auch der von Gemmingenschen Grundherrschaft Bürg, endlich in der Jagst mit den Bächen Seckach und Kessach wieder theils dem Staat und angrenzenden Gemeinden, theils der v. Ellrichshausenschen Herrschaft und Privaten.

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Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 168. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0168.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)