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Davon sind der landwirthschaftlichen Benützung im engeren Sinn, mit Inbegriff der Weiden, 48.109 Morgen und als Waldungen nur 29305/8 Morgen der Holzzucht gewidmet; die weder land- noch forstwirthschaftlich benützte Fläche (Areal der Gebäude und Hofstätten, Öden, Steinbrüche, Thongruben etc., Gewässer, Straßen und Wege) beträgt 32217/8 Morgen.

Von 100 Morgen der Gesammtfläche fallen auf

Gärten und Länder 2,91
Äcker 71,24
Wiesen 8,24
Weinberge 4,86
Waldungen 5,40
92,65

Der Rest mit 7,35 wird angenommen von dem

Areal der Gebäude etc. mit 0,81
Weiden und Öden 2,39
Steinbrüchen, Thongruben etc. 0,13
Gewässern 0,94
Straßen und Wegen 3,08
7,35

Werden Gärten und Länder zusammen als Einheit angenommen, so ist das Verhältniß der Kulturen unter sich folgendes:

Gärten und Länder 1,00
Ackerfeld 24,84
Wiesen 2,83
Weinberge 1,67
Waldungen 1,85
Weidefläche 0,82

Das unangebaute Land (Weiden und Öden) verhält sich zu dem angebauten (dieses mit Einschluß der Wälder) wie 1:12,6 und zu dem für landwirthschaftliche Zwecke im engeren Sinn benützten, wie 1:11,9. Nach dem Stand von 1856 treffen von dem ganzen Flächenraum auf 1 Menschen 1,66 Morgen, auf 1 Pferd 21,8 Morgen, auf 1 Stück Rindvieh 5,4 Morgen.

Vertheilung des Grundeigenthums. Nach der Zusammenstellung vom Jahr 1843 gehörten von der ganzen Bodenfläche des Bezirks

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Ludwigsburg. Karl Aue, Stuttgart 1859, Seite 042. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OALudwigsburg0042.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)