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sel. gehört hatten, an den Grafen Ulrich von Württemberg zu veräußern (Urk. des Markgrafen vom 12. Nov. 1339; Sattler, Topogr. 129). Hartmann von Mönsheim und seine Frau, geb. von Heimerdingen, mußten 1355, um sich von einer Strafe frei zu machen, den Grafen von Württemberg ihren Theil der Vogtei abtreten und eine Verschreibung geben, daß sie sich nimmermehr von der Herrschaft Württemberg mit Leib und Gut entziehen wollen. Im Jahr 1375 kommt vor Götz von Mönsheim, Edelknecht der Grafschaft Vaihingen (Reichsständ. Arch.-Urk. 1, 25), im Jahr 1384 wieder ein Machtolf (Gatterer, Hist. Bibl. 4, 364).

Durch die eben erwähnten Erwerbungen befestigte sich der hiesige württembergische Besitz so sehr, daß im Jahr 1402 in einem württembergisch-badischen Vergleich gesagt ist: „beide Mönßheim, Burg und Dorf betreffend, die Graf Eberhard von Württemberg zugehören, soll ihn der Markgraf nicht irren noch engen, weder der Lehenschaft noch des Eigenthums wegen“ (Steinhofer 2, 585). Was indeß Obermönsheim betrifft, so erscheint dieß später und noch lange unter badischer Lehensoberherrlichkeit (s. unten).

Die untere Burg zu Mönsheim, nebst dem Dorfe, der Vogtei, hohen und niedern Gerichtsbarkeit und allen Einkünften verkaufte am 4. April 1411 Graf Eberhard III. von Württemberg und sein Sohn Eberhard der jüngere an das Kloster Maulbronn, welches schon 1341 von Heinrich Wohlgemuth von Roßwag, einem Edelknecht, hiesige Güter geschenkt erhalten hatte (Sattler, Top. 546) für 3300 fl. auf Wiederlosung (Steinhofer 2, 614; Sattler, Grafen 2, 47), welche letztere im Jahr 1442 durch Graf Ludwig von Württemberg erfolgte (Steinhofer 2, 845). Am 3. Nov. 1498 überließ Herzog Ulrich diese Burg an die Gemeinde. Den 19. Nov. 1640 belehnte Herzog Eberhard III. von Württemberg den Freiherrn Ernst Friedrich von Rieppur mit dem Burgstall zu Unter-Mönsheim als Kunkellehen. Sofort blieb der Mannsstamm dieses Lehensträgers im Besitz bis zu seinem Erlöschen im Jahr 1782, mit Ableben Christoph Friedrichs von Rieppur, worauf der bei Obermönsheim näher zu erzählende Lehensstreit erfolgte. Mit dem württembergischen Lehen Untermönsheim hatte es in Beziehung auf die Succession gleiche Bewandniß, wie mit dem badischen Lehen Obermönsheim.

Einzelne Güter besaßen im 15. Jahrhundert die Herren von Merklingen und die Maiser.

An der Kirche bestund im 15. Jahrhundert neben der Pfarrstelle eine Frühmesserei.

Ober-Mönsheim, Schloß, nebst dem Lerchenhof eine eigene Markung bildend, ist mit der politischen Gemeinde Mönsheim verbunden und gehört kirchlich nach Wimsheim. Oben am steilen Abhange gegen

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Leonberg. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1852, Seite 207. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OALeonberg_207.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)