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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

Wiederkaufsrecht gegen Bezahlung von 300 fl. und Nachlaß von 600 fl. Baukosten erfolgte, trugen Georg und Ernfried von Vellberg von freien Stücken dem Haus Württemberg „Löwenfels“ die Veste sammt dem Berg, einen weiten Jagdbezirk, und die Zehenten zu Weckelweiler und Lenkerstetten zu Mannlehen auf, was die Folge hatte, daß, nachdem 1592 mit Conz von Vellberg der letzte männliche Erbe dieses Geschlechts gestorben war, diese Besitzungen dem württembergischen Lehenhof heimfielen, der sie sofort wieder einem früher gegebenen Versprechen gemäß 1593 an die Grafen von Hohenlohe verlieh, während die übrigen Besitzungen an die v. vellbergschen Eigenthumserben, und von diesen großentheils an Hohenlohe, Einiges aber auch an die Herren von Crailsheim und die Stadt Hall, wie dieses des Näheren hienach zu ersehen ist, kam. Bei der Belehnung von 1593 hatte Hohenlohe 2500 fl. für die gedachten beiden Zehenten zu entrichten, es wurde jedoch versprochen, bei einem etwa erfolgenden Heimfall den hohenloheschen Eigenthumserben diese Summe wieder hinauszubezahlen.

Eingehörungen der Burg und Herrschaft, wie sie 1468 an Vellberg verkauft wurden, sollen gewesen seyn:

a) württembergische Lehen, die 1468 freiwillig von denen von Vellberg Württemberg zu Lehen aufgetragen waren: 1) Veste Leofels sammt dem Berg und 2) die Zehenten zu Weckelweiler und zu Lenkerstetten.

b) freies Eigenthum: 1) Gefällrechte (Gülten, Handlohn, Sterbfall u. s. w.) in den Orten Leofels, Ruppertshofen, Dörrmenz, Steinach, Elpershofen, Hessenau, Lendsiedel, Buch und der Hof zum Forst; 2) Zehenten zu Weckelweiler, Oberwinden, Niederwinden, Lenkerstetten, Klein-Brettheim, Beimbach mit Oberndorf, Mistlau, Dörrmenz, Klein-Allmerspann, Hessenau, zwei Theile am großen und kleinen Zehenten in Elpershofen und den halben Zehenten zu Eichholz; 3) die Kirchen und Kirchensätze mit aller Obrigkeit.

Von den 3 Zweigen, in welche sich von Anfang des 16. Jahrhunderts an die Familie von Vellberg theilte, endete der eine, im Besitz der Hälfte befindlich gewesene Zweig mit Georg von Vellberg in der Mitte des bemerkten Jahrhunderts, beerbt durch seine Tochter Brigitta, die an Valentin von Berlichingen verehelicht war; der zweite mit Bartholomäus von Vellberg, dessen Erben die Schwestersöhne Caspar, Veit und Ehrenfried von Absperg waren, bald nachher, und der Dritte endlich 1592 mit dem von seinen Schwestern Anna von Wolfskehl und Barbara von Grumbach beerbten Conz von Vellberg. Diese blieben nun im Besitz der Herrschaft Leofels, mit Ausnahme des schon 1593 als Lehen

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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 286. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0286.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)