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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

Oberwinden, Eichenau, Ruppertshofen, Michelbach an der Heide, Gerabronn und Lendsiedel und Zehenten zu Langenburg, die zwei Theil groß und klein, zu Atzenroth ebenso, Lentersweiler 1/3, Herrenthierbach, Alkertshausen 1/4, den Zehenten auf der Zürch, den Zehenten in Liebesdorf auf der Ziegelhütte und einigen Äckern des Müllers und in Elpershofen auf drei Gütern, den Zehenten zu Dünsbach und zu Forst einschließlich des Weinzehenten. Im Jahr 1567 wurden die Güter in Altenberg von Hall, 1575 die Mühle zu Elpershofen mit allem Eigenthum und 1581 ein Hof in Dünsbach von denen von Absberg, und ein Hof zu Forst von dem schönthalischen Klosterhof in Hall erworben. Von 1605 an findet man den Wolf und Julius von Crailsheim auch als Besitzer von Altenberg und Nieder-Steinach, diese Orte sind jedoch bald nachher im Besitz des Wolf Dietrich von Gemmingen, der eine Tochter des Julius geehlicht, und damit wahrscheinlich auch jene Orte und die bemerkten Antheile an Forst an sich gebracht hatte. Von 1647 bis 1655 drohte den Herrn von Crailsheim der Verlust dieser Besitzung, indem Hohenlohe auf den 1647 erfolgten Tod des damaligen alleinigen Besitzers Wolf Christoph die Angehörigen einer andern Linie nicht als Lehenserben ansehen wollte und sich in Besitz setzte, bis 1655 der Reichshofrath diese Ansicht für unbegründet erklärte und Hohenlohe dann auch diese Linie belehnte. 1722 wurde die Mühle zu Elpershofen verkauft und endlich 1772 ein Unterthan zu Brachbach und 2/3 am Zehenten in Elpershofen gegen 1/2 Zehenten in Herboldshausen von Hohenlohe-Kirchberg eingetauscht. Die weiteren Schicksale von Elpershofen und Groß-Forst sind bereits angegeben; die übrigen Orte des Ritterguts, nämlich Morstein, Dünsbach, Brachbach, Klein-Forst, und mehrere Unterthanen in andern Orten aber wollte schon 1803 Hohenlohe und 1804 Württemberg ihrer Hoheit unterwerfen, nahmen wirklich militärisch Besitz von denselben, ließen sich aber doch bestimmen, wieder davon abzugehen. Erst im Jahr 1806 fand die Vereinigung von Dünsbach, Morstein und Klein-Forst mit Württemberg statt, während das Übrige zu derselben Zeit unter Bayern kam und dem neugebildeten Oberamt Nitzenhausen zugetheilt wurde. 1

Nach den Morsteiner-Lagerbüchern wurde übrigens von den Inhabern der Burg und Herrschaft, von den ältesten Zeiten an, die hohe Obrigkeit innerhalb derselben, soweit sich deren Wildbann erstreckte, die niedere oder vogteiliche Obrigkeit aber nur zu Morstein, Dünsbach, Brachbach und über die einzelnen Unterthanen und deren Gütern in den übrigen Orten ausgeübt. Von 1566 an verliehen die Kaiser den Herrn von Crailsheim die Blutgerichtsbarkeit als ein Lehen vom Kaiser und Reich, und wurde solche

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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 141. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0141.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)