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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

indem Preußen es an Hohenlohe vertauschte, während Gerabronn mit den meisten Orten des Amts Werdeck im preußischen Staatsverband verblieb. In Folge der großen politischen Staatsumwälzungen kam Gerabronn mit allen preußischen, sämmtlich zum Oberamt Crailsheim gehörig gewesenen, Orten des Bezirks im Mai 1806 an Bayern. Das preußische Abtretungs-Publikandum ist vom 24., das bayerische Besitz-Ergreifungspatent vom 20. Mai 1806 datirt, nachdem schon mehrere Wochen zuvor durch französische Truppen unter Bernadotte das ganze Fürstenthum Ansbach für Bayern besetzt worden war. Dieses Subjektions-Verhältniß dauerte übrigens nur bis 1810, in welchem Jahr der Ort mit allen übrigen bis dahin im Bezirk zu Bayern gehörigen Ortschaften in Folge des Pariser Staatsvertrages vom 18. Mai 1810 an Württemberg kam und von diesem am 6. Nov. desselben Jahres in Besitz genommen wurde. Unter Ansbach und Preußen war Gerabronn der Sitz eines Kastenamts, unter Bayern eines Landgerichts, unter beiden Herrschaften gehörte es zum Regierungsbezirk Ansbach. Zu ersterer Zeit war hier außer dem Amtmann noch ein Amtsgegenschreiber und ein Wildmeister angestellt. 1

Aus der bei Werdeck angeführten Urkunde von 1386 ergibt sich, daß schon damals unter hohenlohen’scher Herrschaft ein Gericht hier seinen Sitz hatte. Die Gerichtsbarkeit erstreckte sich über das ganze Amt Werdeck und später weiter über das demselben einverleibt gewesene Amt Bemberg (s. bei Werdeck) mit Ausnahme des 1401 mit einem eigenen Gericht versehenen Fleckens Blaufelden samt Eingehörung, welcher bis dahin ebenfalls zu diesem Gerichte gehört hatte. Dieses Gericht wurde unter ansbach’scher Regierung in wichtigeren peinlichen Fällen unter dem Vorsitz des Oberamtmanns von Crailsheim und des Amtmanns oder Kastners des Amtes Werdeck von zwölf, aus der Gemeinde Gerabronn bestallten, Richtern gehalten. Daneben bestand für geringfügigere Dinge ein Vogt- oder „Markt-Gericht,“ ausschließlich für den Marktflecken Gerabronn, welches aus 12 Rathspersonen, darunter ein Ober- und ein Unter-Bürgermeister, zusammengesetzt war. Die übrigen Orte des Amts Werdeck waren in vogteilichen Dingen einem Gericht unterworfen, welches das Werdecker-Saalbuch von 1698 also beschreibt: „Es hat auch die Herrschaft von Alters hero ein absonderlich anderes Gericht zu Gerabronn, welches das Vogtgericht genannt wird und von der alten Vogtei Michelbach, das anerst nach der Hand zu dem Amt Werdeck gebracht worden, herrührt, wozu alle des Amts Werdeck vogteilich und lehenbare Unterthanen (ausgenommen den Marktflecken Blaufelden, welcher mit einem absonderlichen Gericht versehen ist) von Alters hero gehören und gezogen werden. Es

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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 97. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0097.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)