Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

einige Schießscharten an der südlichen und an der westlichen Seite des Thurms angebracht. Das Innere des Thurms, dessen Mauern 8′ dick, und an den Außenseiten mit Buckelsteinen versehen sind, zeigt noch drei in gleichen Abständen von einander entfernte Absätze, welche früher zur Unterstützung hölzerner Stockwerke dienten. Da dem Thurme ein steinerner Einbau fehlt, so scheint er der Berfried oder sogenannte Mantel einer längst zerstörten Burg (Röthenberg) gewesen zu seyn. S. auch unten bei Vichberg.


B. Deutsche.

Burgen und Schlösser standen in oder bei Bretzingen, Buchhorn, Ebersberg, Entsee (Michelbach), Gaildorf, Hinter-Steinenberg, Hirschfelden, Hohenberg, Hohenroth (der Rötherthurm bei Mittel-Roth), Kransberg (bei Heerberg), Michelbach, Ober-Gröningen, Ober-Roth, Ober-Sontheim, Ödendorf, Schmiedelfeld, Stauffenberg (bei Vichberg) und Unter-Gröningen. Von denselben sind noch vorhanden: Gaildorf, Michelbach, Ober-Sontheim und Unter-Gröningen.

An abgegangenen Orten sind zu nennen: Altenberg bei Sulzbach, Eisenmühle bei Kapf, Feuchtenbrunnen bei Hausen, Fahrhöflein bei Alt-Schmiedelfeld, Gauchshausen bei Altersberg, Gestösseln bei Gschwend, Glashütte bei Sulzbach, Haspelhausen bei Eutendorf, Kirchberg bei Gschwend, Kohlhofen bei Kohlhäu, Mettelberg bei Reippersberg, Raab bei Unter-Gröningen, Roggenland und Sanwoll bei Eutendorf, Scherach bei Gschwend, Steigersbach bei Unter-Roth, Thalheim bei Altersberg, Theuerzen bei Geifertshofen, und Wolfertshofen bei Ruppertshofen.

Ein erwähnenswerthes Rechts-Alterthum ist, wenn mündlichen Überlieferungen Glauben geschenkt werden darf, das Gericht der Siebenzehner, welches lebhaft an die von C. Immermann geschilderten bäuerlichen Freigerichte Westphalens erinnert. Wie Prescher (II, 216) vermöge uralter Sage schreibt, richteten auf dem 6 Morgen großen Gerichtswasen zu Seelach 17 Bauern aus umliegenden Orten unter freiem Himmel über Blut und Leben, und der jüngste Richter hatte die Stelle des Nachrichters zu versehen, wobei er Handschuhe trug, die er nach vollbrachtem Werk hinter sich warf, worauf er wieder ein ehrlicher Mann war, wie zuvor. [1] Aus Urkunden erhellt zwar, daß die Schenken von Limpurg


  1. Nach einer Anzeige des vormaligen Schultheißen Rupp zu Nardenheim stimmen diese Nachrichten mit den noch jetzt im Volke lebenden Sagen ganz überein. Die Handschuhe habe die 1843 gestorbene, 87jährige Wittwe eines Siebenzehners von Nardenheim im Hause gehabt, und dieselbe erinnerte sich auch, daß das von einem Siebenzehner von Seelach aufbewahrte Richtschwert
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Gaildorf. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1852, Seite 114. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGaildorf_114.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)