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Die Wiederlosung kam erst an St. Laurentii 1470 zu Stande, indem das Ämtlein selbst 600 fl. beisteuerte, wogegen die Grafen versprachen, daß dasselbe nie mehr solle verpfändet werden. Die ehemalige österreichische Regierung hat aber diese Zusage nicht beachtet und vorgeblichen Rechtsansprüchen eines Mannes Gehör geschenkt, für deren Grund wenigstens jetzt kein Document mehr aufzufinden wäre. Es ist dieß Georg Staufer von Blosenstaufen, der, die Verwirrung der damaligen Zustände benützend, eine Verwandtschaft mit dem erloschenen Kaiserhause geltend machte und in der That auch die lebenslängliche Nutznießung des Amtes Hohenstaufen erwirkte. [1] Hinsichtlich des weiteren Wechsels der Herrschaft ist nur noch anzufügen, daß sie 1534 wieder an Württemberg gelangte und nur noch Einmal, nemlich durch die Erzherzogin Claudia (oben S. 101), diesem entfremdet ward.

Fragen wir nach den Schicksalen, welche die Burg selbst indessen betroffen, so müssen wir den grausamen Muthwillen der empörten Bauern anklagen, welchem auch dieser alte Kaisersitz als Opfer fiel. Der gemischte Haufen Bauern, aus dem Limpurg’schen, Hall’schen und Gmünd’schen, unter dem sich auch solche von Hohenstaufen selbst befanden (Öchsle, Gesch. d. Bauernkriegs 459), und der einige Tage zuvor das Kloster Lorch, die Ruhestätte der Hohenstaufen, niedergebrannt hatte, war ruchlos genug, auch ihre Wiege zu zertrümmern. Nach einem im J. 1559 vorgenommenen (einen andern Gegenstand betreffenden) Zeugenverhör, verglichen mit sonstigen bekannten Nachrichten, war der Hergang dieser. Georg Staufer war vom Schlosse abwesend und hatte seinem Vetter, Hans Michael Reuß von Filseck, die Bewachung desselben übertragen. Die Besatzung aber war klein; sie bestand aus einigen Landsknechten und einigen Bürgern vom Dorfe Staufen, zusammen 30 bis 32. Der erste Angriff wurde abgeschlagen, denn es „wöhrte sich gedachter Reuß dermaßen vß dem Schloß mit Schießen, daß die Bauern weichen müßen.“ Aber bald darauf, zu Anfang Mai’s – der Tag ließ sich nicht ermitteln – kamen sie wieder, „ein großer gewaltiger Hauff,“ unter dem Schutze der Nacht und den Jörg Bader von Böbingen

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 238. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_238.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. In einem Reverse vom 22. Juni 1520 sagt er: nachdem die Zusage des schwäbischen Bundes, daß ihm, im Fall der Eroberung Württembergs durch diesen, seine erlittenen Kosten und Schaden vergütet würden, vom Kaiser anerkannt worden, und nachdem Österreich versprochen, daß er zum Unterpfand hiefür Hohenstaufen erhalten solle, weil er „vermaint, daß ihm das Schloß Hohenstaufen zum sechsten Theil erblich zugehörig etc.,“ so begnüge er sich mit diesem Pfande bis zur erfolgenden Abbezahlung der Schuld.