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Markung, wie z. B. in Bartenbach, Kitzen und Krummwälden, eine vollständige Freiheit und Immunität bis in das sechszehente Jahrhundert sich zu bewahren vermochten. Diese Erscheinung erklärt es auch, warum in mehreren und oft kleinen Orten, namentlich in Wangen, Bartenbach, Kitzen, Krummwälden, Württemberg so spät erst die Oberhand gewinnen konnte, indem sich dort, wenn eines jener freien Güter in die Hände eines Edelmanns oder einer Korporation gelangte, gar leicht ein Kondominat ausbildete.

Eine eigenthümliche Obliegenheit des Obervogtes von Göppingen endlich war die Führung des Geleites. Als „Geleitshauptmann“ hatte er nämlich das aus den Amtleuten, reisigen Schultheißen und Förstern bestehende Geleite zu befehligen und nicht nur durch das Filsthal, das Frankfurter, sondern auch ursprünglich durch das Remsthal das Nördlinger Meßgeleite zu führen, d. h. die Kaufleute, welche des Besuchs der Messe wegen die erwähnten Straßen zogen, auf denselben zu schützen und zu schirmen.[1]

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 098. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_098.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Nach einer Beschreibung von 1770 wurde es mit dem Frankfurter Meßgeleite damals noch wie folgt gehalten. „Ehe die Oster- und Herbst-Messe in Frankfurt abgehalten wird, erlassen die Reichsstädte Ulm und Augsburg Requisitionales an den Herzog, worin sie um das gewöhnliche Geleit für ihre Handelsleute bitten, und nachdem hierauf die Befehle an den Geleitshauptmann erlassen worden, so versammelt sich die Geleitscompagnie in Göppingen und reitet denen Handelsleuten bis vor Großsüßen (im Ulmschen, wo ein württembergischer Geleitsknecht wohnt und einen Schild mit dem württembergischen Wappen vor dem Haus hängen hat) entgegen bis an einen bestimmten Ort (da, wo der Schweinbach quer über die Landstraße läuft), allwo der in Süßen wohnende württembergische Geleitsknecht mit einer Helleparte steht, der ulmische Geleitshauptmann, Obervogt von Geislingen, die Kaufleute unter Paradirungder beiderseitigen Geleitscompagnien mit einer Harangue an den württembergischen übergibt, dieser aber sammt der württembergischen Geleitscompagnie sie bis nach Göppingen führt und von da aus mit einem schriftlichen Geleit weiter durch das Land versieht. Bei der Zurückkunft aus der Messe werden die Handelsleute wieder auf obige Art mit gleichen Solennitäten an Ulm übergeben“. Alsdann ließen die erwähnten Reichsstädte jedesmal der württembergischen Geleitscompagnie „ein Meßpräsent“ zustellen, „bestehend in 63 Flintensteinen, 192 Nesteln, 48 Nadeln und 400 Glufen“ (Stecknadeln).