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die Kellerei, welche noch 1524 in Schlierbach, Bünzwangen etc. auch Zwitter von Fall- und Erb-Lehen besaß, wo nämlich die Weglöse fixirt war, das Handlohn aber zu Gnaden stand. Um dieselbe Zeit besaß sie sogar Erblehen in Albershausen und Krummwälden, die weder Weglöse noch Handlohn gaben. Bei vielen Erblehen, welche das Stift Boll in Dürnau, Betzgenried und Boll besaß, bestand das Handlohn in einer Maas Wein. Indeß waren viele Höfe und Lehen, zumal im untern Filsthal, schon im fünfzehnten Jahrhundert ganz zertrümmert. Die Falllehen des Staats, wovon gewöhnlich 1/20 des Kaufschillings oder Gutswerths als Laudemium erhoben ward, sind jetzt allermeist erblich gemacht, die Erblehen in freie Zinsgüter verwandelt und fast alle Laudemien abgelöst worden. Die Falllehen der gräflich Degenfeld’schen Rittergüter wurden im Laufe der letzten 12—14 Jahre großen Theils allodificirt und bestehen solche nur noch in Rechberghausen, Salach und Wangen: die Erblehen derselben sind in Zinsgüter umgewandelt; und ehrschätzige Güter (wovon in Veränderungsfällen 1/10 des Kaufschillings oder Anschlags erhoben wird) sind hauptsächlich nur in Groß-Eislingen. Zu bemerken ist noch, daß im dießseitigen Bezirke unter „Hube“ die Hälfte eines Hofes und unter „Sölde" in der Regel blos ein einziges Stück Gut begriffen wurde.

Lokalleibeigenschaft bestand, wie es scheint, nur in Dürnau und Gammelshausen. Eigenthümlich war der Verband, in welchem die Personalleibeigenen zu dem Berge Hohenstaufen gestanden (s. unten). Eigenthümlich war ferner der Brautlauf, welche Adelberg’sche Personalleibeigene im Stabe Börtlingen entrichten mußten; nach dem Lagerbuche von 1496 nämlich: der Mann eine Scheibe Salz, die Braut aber 1 Pf. 7 Sch. Hlr. „oder eine Pfanne, daß sie mit dem Hintern darein sitzen kann oder mag." Alle Ausflüsse der Leibeigenschaft sind durch das Edikt vom 18. Nov. 1817 aufgehoben worden, nachdem dieselben von den Grafen von Rechberg schon zu Ende des vorigen Jahrhunderts ohne

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 074. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_074.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)