Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Ein Köhlereibetrieb von Seite der Waldbesitzer findet selten Statt, und nur einzelne Privaten verkohlen gewöhnlich unbedeutende Quantitäten Holz.

Die Nebennutzungen begreifen namentlich 1) die Laub- und Moos-Streu. Dieses Bedürfniß ist durchgängig sehr groß und steigt je länger, je mehr, wodurch die Waldungen der Gemeinden und Privaten zum großen Nachtheil stark in Anspruch genommen werden. Weniger leiden die Waldungen 2) durch die Gräserei. 3) Die Waldweide wird bei der fast allgemeinen Stallfütterung wenig mehr und nur theilweise in den Privatwaldungen noch ausgeübt. 4) Der jeweilige Ertrag an Eicheln und Bucheln wird in den Staats-Waldungen gegen eine Naturallieferung verliehen und diese gewöhnlich wieder zu Aufforstung und Veredlung der Bestände verwendet; es geräth jedoch nur alle 8—10 Jahre eine vollständige Mast. Der Äckerichertrag in den nicht herrschaftlichen Waldungen wird — da der größere Theil der Gemeinden etc. dieses dem Staat früher zugestandene Nutzungsrecht abgelöst hat, von den Besitzern theils zu den eigenen Culturen, theils zu Fütterung der Schweine und Schafe verwendet. Auch wird aus den ersammelten Bucheln Öl gewonnen, was jedoch von keinem besondern Belang ist. 5) Eine Wildobst-Nutzung kommt nur sparsam vor, da es nicht viele Wild-Obstbäume in den Waldungen gibt und deren Ertrag häufig durch Spätfröste geschmälert wird. 6) Auf den jungen Schlägen etc. werden durch arme Leute Erdbeeren, Himbeeren, Heidelbeeren und Wacholderbeeren gepflückt und in die benachbarten Städte in Menge zu Markt gebracht. Die übrigen Nebennutzungen, als Harz, Theer, Potasche, Kienruß, Besenreis, Sauerklee etc. kommen entweder gar nicht oder doch in einem sehr untergeordneten Verhältniß vor. Eine Erwähnung verdient noch, daß in den Laubwaldungen verschiedene Kräuter und Wurzeln für die Apotheken gesammelt werden. Das gesammte Holzerzeugniß wird auf der Achse an den Ort seiner Bestimmung transportirt, und es finden sich in den Waldungen weder Rutschen noch Schwellungen vor. Im

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 055. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_055.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)